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Verschenken von Sachzuwendungen: Weihnachtsgeschenke und andere (steuerfreie) Zuwendungen

Online seit 29. November 2018, Lesedauer: 3 Min.

Die Weitergabe von Geschenken an MitarbeiterInnen ist fรผr viele Unternehmen ein Fixpunkt bei der betrieblichen Weihnachtsfeier (siehe auch: Alle Jahre wieder steuerfrei feiern und schenken: Steuergeschenke fรผr Mitarbeiter zu Weihnachten). Werden dafรผr Rahmen und Grenzen eingehalten, so sind diese steuer- und beitragsfrei. Daneben existieren jedoch auch noch andere Geschenkformen, die nicht zwingend an die Abhaltung einer Betriebsveranstaltung gebunden sind.

Weihnachtsgeschenke im Rahmen einer Betriebsveranstaltung steuerfrei verschenken

Sofern es sich bei den Geschenken an MitarbeiterInnen um Sachzuwendungen (z. B. auch Warengutscheine, Goldmรผnzen, Vignetten) handelt, die pro Person den max. Jahresbetrag von EUR 186,- nicht รผberschreiten, kรถnnen diese im Rahmen einer Betriebsveranยญstaltung zur Gรคnze lohnsteuer- und sozialversicherungsbefreit verschenkt werden. Dabei muss nicht zwingend eine Weihnachtsfeier abgehalten werden, denn bereits die Verteilung und รœbergabe der Weihnachtsgeschenke wird von der Finanz als Betriebsveranยญstaltung anerkannt. Die Sachzuwendung darf allerdings nicht den Charakter einer individuellen Belohnung haben, sondern muss aufgrund eines bestimmten Anlasses sรคmtlichen MitarbeiterInnen (einer abgrenzbaren Gruppe) in derselben Hรถhe zukommen. Bargeldzuwendungen stellen hingegen immer ein steuer- und beitragspflichtiges Entgelt dar.

Betriebsveranstaltungen und die รœbergabe weiterer Geschenke

Auch andere Geschenke sind im Rahmen einer Betriebsveranstaltung zu verschenken, um deren Steuer- und Beitragsfreiheit zu gewรคhrleisten. Dabei sind betriebliche Veranstaltungen innerhalb eines Jahres selbst pro Person bis zu einem Wert von EUR 365,- von der Lohnsteuer- und der Sozialversicherungspflicht befreit. Selbst fรผr (runde) Geburtstage kรถnnen eigene Betriebsveranstaltungen angesetzt werden. Einzelgeschenke fรผr ausgewรคhlte MitarbeiterInnen verkรถrpern jedoch stets steuer- und beitragspflichtige individuelle Zuwendungen. Anders sieht dies bei Jubilรคumsgeschenken aus. Hier dรผrfen fรผr Dienstnehmerjubilรคen (10, 20, 25, 30, 35, 40, 45, 50 Jahre) bzw. fรผr Firmenjubilรคen (10, 20, 25, 30, 40, 50, 60, 70, 75, 80, 90, 100 Jahre usw.) wiederum EUR 186,- jรคhrlich abgabenbefreit vergeben werden. Diese Jubilรคumsgeschenke mรผssen jedoch nicht zwingend im Rahmen einer Betriebsveranstaltung empfangen werden.

Unser Tipp:
Beachten Sie beim Einkauf von Sachzuwendungen den jรคhrlichen Grenzwert von EUR 186,- pro MitarbeiterIn. Bis zu diesem Betrag kann eine steuerfreie Vergabe erfolgen, sofern sรคmtliche MitarbeiterInnen (einer bestimmten Gruppe) in den Genuss dieses Geschenks kommen.
Wir bemรผhen uns stets, Ihnen prรคzise und hilfreiche Informationen zur Verfรผgung zu stellen. 
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