
Ab 1. Jänner 2026 gilt eine österreichweit einheitliche Trinkgeldregelung für die Gastronomie. Die neue Trinkgeldpauschale schafft Rechtssicherheit und klare Regeln für Betriebe und Beschäftigte und der bisher uneinheitliche „Fleckerlteppich“ an Landesregelungen wird beendet.
Das Trinkgeld bleibt steuerfrei, für die Sozialversicherung gilt künftig jedoch eine pauschale Bemessungsgrundlage. Die neue Pauschale wird schrittweise angehoben und beträgt mit Inkasso zunächst EUR 65,- (ohne Inkasso EUR 45,-) im Jahr 2026, EUR 85,- im Jahr 2027 und EUR 100,- ab 2028. Ab 2029 erfolgt eine jährliche Indexierung.
Zugleich werden Troncsysteme (gemeinsame Trinkgeldkassen) rechtlich abgesichert. Trinkgelder dürfen künftig unter den Mitarbeiter:innen aufgeteilt werden, sofern Transparenz- und Dokumentationspflichten eingehalten werden. Weitere Eckpunkte sind eine Opting-out-Möglichkeit bei Unterschreiten der Pauschale, Aliquotierung bei Teilzeit sowie der Entfall der Pauschale bei längerer Abwesenheit über einen Monat. Die neue Regelung bringt somit Rechtssicherheit und weniger Verwaltungsaufwand. Gastronomiebetriebe sollten die Umstellung bis Anfang 2026 allerdings gut vorbereiten, speziell im Bereich der Lohnverrechnung und den internen Abläufen.
Troncsysteme bleiben weiterhin unklar geregelt und dürfen offiziell nicht verwendet werden.
Falsch. Ab 2026 werden Troncsysteme rechtlich abgesichert. Sie dürfen genutzt werden, sofern die Transparenz- und Dokumentationspflichten erfüllt sind.
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