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Jahresbeleg der Registrierkasse am Jahresende: Eine Aufgabe, die Sie nicht vergessen sollten

Online seit 20. November 2017, Lesedauer: 3 Min.

Unternehmen, die eine (manipulationssichere) Registrierkasse im Einsatz haben, mรผssen monatlich, vierteljรคhrlich und am Jahresende gewisse Arbeitsschritte erledigen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfรผllen (siehe auch: Sicheres Arbeiten mit der Registrierkasse: RegelmรครŸige Aufgaben im laufenden Betrieb ab 1. April 2017). Wir haben fรผr Sie diese Erfordernisse nochmals ausfรผhrlich aufbereitet.

Wichtige monatliche bzw. vierteljรคhrliche Tรคtigkeiten

Am letzten Arbeitstag eines jeden Monats ist ein Kassenabschluss zu erstellen. Im Normalfall wird dieser nach Arbeitsende โ€“ also als letzter Beleg des Tages โ€“ durch eine Funktion des Kassensystems ausgefรผhrt. Steht Ihnen bei Ihrem Kassasystem diese Funktion nicht zur Verfรผgung, so ist ein Nullbeleg (wenn mรถglich, mit der Positionsbezeichnung โ€žMonatsabschlussโ€œ) zu erzeugen. Ein vollstรคndiges Datenerfassungsprotokoll muss hingegen mindestens alle drei Monate auf einem externen Speicher, wie z. B. USB-Stick, externe Festplatte, CD, etc. gesichert werden. Wir empfehlen hierbei eine Sicherung direkt nach dem Monatsabschluss. Fรผr diese Daten gilt die siebenjรคhrige Aufbewahrungspflicht.

รœberprรผfung am Jahresende mittels Belegcheck-App

Unabhรคngig von Ihrem gewรคhlten Wirtschaftsjahr muss am Jahresende, nach der letzten Kassenbuchung, stets der Jahresbeleg ausgedruckt und รผberprรผft werden. Dieser entspricht dem Monatsabschluss Dezember. Die Kontrolle des Jahresbelegs ist mittels der Belegcheck-App des BMF vorzunehmen. Sie benรถtigen hierfรผr Ihren Authentifizierungscode (= 12-stelliger Code) von FinanzOnline und die installierte Belegcheck-App auf Ihrem Handy oder Tablet. Dieser Vorgang ist also mit รœberprรผfung des Startbelegs deckungsgleich. Folgende Schritte sind der Reihe nach zu erledigen:

  1. Belegcheck-App auf Smartphone oder Tablet starten
  2. Aufrufen der Funktion โ€žCode scannenโ€œ
  3. Foto vom QR-Code des Jahresbelegs mit der Kamerafunktion machen
  4. Erfassung des Authentifizierungscodes
  5. bei erfolgreicher Prรผfung ist ein weiรŸes Hรคkchen auf grรผnem Grund ersichtlich
  6. weitere Jahresbelege kรถnnen geprรผft werden
Unser Tipp:
Die Belegcheck-App kann kostenlos รผber www.bmf.gv.at/kampagnen/Unsere-Apps.html fรผr iOS oder Android bezogen werden. Es ist keine Windows-Version verfรผgbar. Sollen mit der gleichen Belegcheck-App Kassen von anderen Unternehmen geprรผft werden, so mรผssen Sie sich zuvor abmelden und danach erneut anmelden. Die Prรผfung des Jahresbelegs 2017 muss bis spรคtestens 15.02.2018 erfolgt sein.
Wir bemรผhen uns stets, Ihnen prรคzise und hilfreiche Informationen zur Verfรผgung zu stellen. 
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