Bei einer Umgründung oder Betriebsübernahme muss an vieles gedacht werden. Mit Einführung der manipulationssicheren Registrierkasse kam eine weitere Aufgabe hinzu, denn das registrierkassenpflichtige Unternehmen läuft dann unter einer neuen oder anderen Steuernummer. Mindestens zwei Wochen vor Beginn des neuen Unternehmens sollte dafür eine eigene Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit auf die Steuer- oder UID-Nummer bestellt werden. Wir klären Sie über die nachfolgenden Arbeitsschritte auf, damit auch die künftigen Barumsätze wieder korrekt zugeordnet werden.
Nachdem der letzte Umsatz der alten Firma in die Kasse eingegeben wurde, ist ein Schlussbeleg (0-Beleg) zu erstellen. Da die Übernahme bzw. Umgründung in der Praxis oft mit Monatswechsel durchgeführt wird, wird dafür meist der letzte Monatsbeleg herangezogen. Dieser Beleg ist mittels der BMF-Belegcheck-App an das Finanzamt zu übermitteln und es muss im FinanzOnline kontrolliert werden, ob dieser den Status „OK“ erhält. Im Anschluss kann die Registrierkasse analog außer Betrieb genommen werden. Zusätzlich muss auf FinanzOnline nicht nur die Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit, sondern auch die Registrierkasse abgemeldet werden.
Vor Eingabe des ersten Umsatzes der neuen Firma muss die bereits bestehende Registrierkasse mit der neuen Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit verbunden, in Betrieb genommen und ein Startbeleg ausgedruckt werden. Zusätzlich ist die Anmeldung im FinanzOnline durchzuführen. Dazu sind alle Informationen und Daten wie bei einer Erstregistrierung nötig. Innerhalb einer Woche müssen die jeweiligen Daten von Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit, Registrierkasse und Startbeleg via FinanzOnline folglich wieder dem Finanzamt gemeldet bzw. an dieses übermittelt werden (siehe Artikel: Vor April 2017 auf der sicheren Seite sein: Zur manipulationssicheren Registrierkasse mit dem Fünf-Schritte-Plan).
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