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Finanzverwaltung auf Nachschau: Einzelaufzeichnungen, Registrierkassen und Belegerteilung im Fokus

Online seit 25. Januar 2016, Lesedauer: 3 Min.

Laut Information der Kammer der Wirtschaftstreuhรคnder (KWT) fรผhrt der AuรŸendienst der Finanzverwaltung seit Jรคnner 2016 vermehrt Nachschauen durch. Kontrolliert werden dabei die Umsetzung der Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Wir geben Einblick in die Fragestellungen der dabei verwendeten Formulare:

Formularvariante 1: Niederschrift รผber die Compliance-Nachschau (1 Seite)

  • Werden Einzelaufzeichnungen รผber die Bareinnahmen gefรผhrt?
  • Wird eine vereinfachte Losungsermittlung in Anspruch genommen?
  • Werden Barumsรคtze mit einer Registrierkasse oder elektronischem Aufzeichnungssystem erfasst?
  • Werden fรผr alle Barzahlungen Belege erstellt und den Kunden รผbergeben?
  • Haben die Barumsรคtze des Betriebes im Jahr 2015 netto mehr als EUR 7.500,- betragen?
  • Haben die Gesamtumsรคtze des Betriebes im Jahr 2015 netto mindestens EUR 15.000,- betragen?

Formularvariante 2: Niederschrift รผber die Nachschau (4 Seiten)
(Formular 1 ergรคnzt um drei weitere Seiten)

Einzelaufzeichnungspflicht:

  • Welche Art von Einzelaufzeichnungen werden gefรผhrt? (elektronische oder hรคndisch gefรผhrte Aufzeichnungen)
  • Werden Aufzeichnungserleichterungen in Anspruch genommen? (Umsรคtze im Freien bis EUR 30.000,-, Sonderregelungen fรผr Automaten oder Onlineshops, begรผnstigte Kรถrperschaften, etc.)
  • Gibt es Umsรคtze auรŸerhalb der Betriebsstรคtte und wenn ja, wie werden diese vor Ort aufgezeichnet und im Kassensystem nacherfasst? (elektronisches System vor Ort, hรคndische Belege/Paragons, etc.)

Registrierkassenpflicht:

  • Nรคhere Angaben zum verwendeten Kassensystem (z. B. Fabrikat, Lieferant, in Verwendung seit ..., Beschreibung des Systems, Anzahl und Standorte der Eingabestationen und Belegdrucker)
  • Auskunft zum Datenerfassungsprotokoll und der Datensicherung (Fรผhrung und Sicherung des Datenerfassungsprotokolls, Exportmรถglichkeit der Daten, Lagerung der Daten, RegelmรครŸigkeit der Sicherung, Speichermedium)

Belegerteilungspflicht:

  • Art der Zahlungsbelegausstellung (z. B. Registrierkasse, Textverarbeitungsprogramm auf PC, Fakturierungsprogamm auf PC, Paragons, etc.)
  • Aufdruck der Zahlungsbelege (z. B. eindeutige Betriebsbezeichnung, fortlaufende Nummer, Datum der Belegausstellung, etc.)
Unser Tipp:
Der Einfachheit halber empfehlen wir den Umstieg auf die elektronische Zahlungsweise an das Finanzamt. Sie behalten damit Ihre derzeitige Zahlungssituation besser im Auge und leichtfertige รœbermittlungsfehler durch Fehlzuordnungen kรถnnen dann praktisch ausgeschlossen werden.
Wir bemรผhen uns stets, Ihnen prรคzise und hilfreiche Informationen zur Verfรผgung zu stellen. 
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