Das BMF hat am 3. Mai 2024 den Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) zur Begutachtung vorgelegt. Der Entwurf bringt zahlreiche Änderungen im Abgabenrecht. So wird bspw. die steuerliche Behandlung von Entnahmen bei Personengesellschaften klarer geregelt, indem die getrennte Betrachtung von Einlagen auch auf Entnahmen ausgeweitet wird. Zudem ermöglicht das AbgÄG 2024 die steuerneutrale Umstellung von virtuellen Start-up-Anteilen auf Mitarbeiterbeteiligungen. Bei Körperschaften wird hingegen innerhalb von Unternehmensgruppen die Nicht-Abzugsfähigkeit von Verlusten und Teilwertabschreibungen ausgeweitet. Die Verrechnung ausländischer Verluste wird als Wahlrecht ausgestaltet und Gruppenanträge können künftig elektronisch signiert werden.
Weiters ermöglicht die Einführung der „EU-Kleinunternehmer“-Regelung österreichischen Unternehmen die Nutzung von Kleinunternehmerbefreiungen in anderen EU-Ländern. Auch werden Lebensmittelspenden künftig vollständig von der Umsatzsteuer befreit. Unsere Kammer (KSW) hat zu diesen und weiteren Erleichterungen wie Verschärfungen am 17.05.2024 eine umfangreiche Stellungnahme mit zahlreichen Anregungen eingebracht. Über den weiteren Gesetzgebungsprozess und aktuelle Änderungen halten wir Sie gerne auf dem Laufenden.
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