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Aktuelle Einführung des Handwerkerbonus: Eine finanzielle Entlastung für Bauvorhaben

Online seit 18. April 2024, Lesedauer: 3 Min.

Die österreichische Bundesregierung hat kürzlich das "Wohn- und Baupaket" eingeführt, um wichtige wirtschaftliche Impulse zu setzen und gleichzeitig die Schaffung von leistbarem Wohnraum zu unterstützen. Teil dieses Pakets ist der Handwerkerbonus, der als Anreiz für Investitionen in private Wohn- und Lebensbereiche dient.

Eckpunkte zum Handwerkerbonus

Der Handwerkerbonus ist darauf ausgerichtet, die Bauwirtschaft und das Handwerk anzukurbeln, indem er finanzielle Anreize für Handwerksleistungen im privaten Bereich bietet. Dies umfasst eine Vielzahl von Arbeiten wie dem Ausmalen der Wände über den Kücheneinbau bis hin zum Fliesenlegen. Auch Arbeiten im Zusammenhang mit dem Hausbau oder der Wohnraumschaffung können gefördert werden.

Wichtige Details zum Handwerkerbonus sind:

  • Der Handwerkerbonus deckt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten ab, die maximal EUR 10.000,- (2024) bzw. EUR 7.500,- (2025) pro Person und Wohnobjekt betragen. Das bedeutet, dass im Jahr 2024 eine Förderung von bis zu EUR 2.000,- und im Jahr 2025 eine Förderung von bis zu EUR 1.500,- möglich ist. Es ist zu beachten, dass pro Person und Kalenderjahr nur ein Förderantrag gestellt werden kann, sofern die förderfähigen Kosten je Schlussrechnung mindestens EUR 250 (ohne Umsatzsteuer) betragen.
  • Der Bonus gilt rückwirkend ab dem 01. 03. 2024 bis zum 31. 12. 2025.
  • Es gibt zwei Förderperioden: im Kalenderjahr 2024 liegt die Obergrenze bei EUR 2.000,- pro Person, während sie im Jahr 2025 auf EUR 1.500,- pro Person sinkt.
  • Die Förderung beträgt mindestens EUR 50,- pro Antrag.
  • Insgesamt stehen EUR 300 Mio. zur Verfügung, um diese Maßnahme zu unterstützen.

Praktische Antragstellung und Abwicklung des Handwerkerbonus

Ein besonders attraktives Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenzufassen, was den Prozess der Antragstellung erheblich vereinfacht. Es ist jedoch wichtig, dass die Arbeitsleistungen auf den Rechnungen separat ausgewiesen werden und dass diese Rechnungen sorgfältig aufbewahrt werden.

Die Antragsphase für den Handwerkerbonus beginnt am 15. 07. 2024, und die Beantragung erfolgt online über die Website, die in den kommenden Wochen online gehen wird. Die Abwicklung wird von der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) durchgeführt.

Um einen Antrag zu stellen, sind nur wenige Daten erforderlich, darunter Name, Adresse, IBAN und Rechnungsdetails. Die Identifikation erfolgt entweder über ID Austria oder durch das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises.

Unser Fazit:
Der Handwerkerbonus bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit für Hausbesitzer, Renovierungen und Bauprojekte anzugehen, während sie gleichzeitig von finanzieller Unterstützung profitieren. Es ist eine Win-Win-Situation für die Bauwirtschaft, das Handwerk und die privaten Haushalte.
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