Seit September 2018 sind die vieldiskutierten und umfassenden Neuerungen im Bereich Arbeitszeit in Kraft. Alle wesentlichen Punkte dieser Änderung haben wir für Sie bereits innerhalb eines Artikels (siehe: Neuerungen im Arbeitszeitgesetz mit September 2018) zusammengefasst. Dennoch ergeben sich in der Praxis immer wieder Fragen, gerade im Hinblick auf die kollektivvertragliche Bestandskraft, auf die wir im Folgenden gerne näher eingehen.
Seit der Novellierung des Arbeitszeitgesetzes darf die tägliche Höchstarbeitszeit 12 Stunden sowie die wöchentliche Höchstarbeitszeit 60 Stunden betragen. Die tägliche Normalarbeitszeit mit 8 Stunden bleibt jedoch weiterhin bestehen. In einem 17-wöchigen Durchschnittszeitraum darf die Arbeitszeit von 48 Stunden dabei nicht überschritten werden. Für Arbeitsleistungen, welche über die 10. bzw. 50. Stunde hinausgehen, besteht ein Ablehnungsrecht. Weiters wurde auch der Gestaltungsspielraum bei Ausnahmeregelungen des Arbeitszeitgesetzes sowie im Bereich der Tages- und Wochenendruhezeiten erweitert.
Bei den Gleitzeitvereinbarungen kann nun eine tägliche Normalarbeitszeit von 12 Stunden vereinbart werden, sofern der anzuwendende Kollektivvertrag dem nicht entgegensteht (= Begrenzung auf eine tägliche 10-stündige Normalarbeitszeitgrenze). Günstigere Regelungen, die sich bereits in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen befinden, bleiben also weiterhin aufrecht und werden von der Gesetzesnovellierung nicht berührt. Des Weiteren ist eine Verlängerungen der täglichen Normalarbeitszeit bei bestehenden Gleitzeitvereinbarungen nur möglich, wenn die Initiative dazu selbst von den jeweiligen ArbeitnehmerInnen ausgehen oder in deren Interesse liegen.
Eine 10-stündige Begrenzung der täglichen Normalarbeitszeit findet sich bspw. in folgenden Kollektivverträgen: Angestellte bei Architekten und Ingenieurkonsulenten, Angestellte bei Banken, Angestellte im Baugewerbe, Datenverarbeitung und Informationstechnik, Angestellte in der Elektro- und Elektronikindustrie, Angestellte in der Güterbeförderung, Arbeiter/Angestellte im Handel, Immobilienverwalter, Angestellte im Metallgewerbe, Angestellte im Personalbeförderungsgewerbe mit PKW, Angestellte der Sägeindustrie, Sozialwirtschaft, Angestellte Spediteure, Telekom Unternehmen, Wirtschaftstreuhänder.
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