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Fachartikel

Wirtshaus-Paket im Umfang von EUR 500 Mio: Steuerliche Entlastungen und weitere Unterstützungsmaßnahmen angekündigt

Online seit 13. Mai 2020, Lesedauer: 1 Min.

Aufgrund der besonders schweren Auswirkungen der Corona-Krise auf die Gastronomie hat die Bundesregierung ein „Wirtshaus-Paket“ beschlossen, das neben steuerlichen Entlastungen auch aus anderen Unterstützungen und Anreizen besteht.

Der Umfang des Pakets wurde im Rahmen einer  Pressekonferenz der Bundesregierung mit EUR 500 Mio. beziffert. Konkret setzt sich das Paket dabei aus folgenden, teilweise zeitlich begrenzten, Maßnahmen zusammen:

Senkung der Steuer auf nichtalkoholische Getränke in Gasthäusern auf 10 % ab 01.07.2020 bis Ende 2020
Erhöhung der Pauschalierungsgrenze von EUR 255.000,- auf EUR 400.000,- ab 2020
Erhöhung der Mobilitätspauschale im Rahmen der Pauschalierung von 2 % auf 6 % in Gemeinden bis 5.000 Einwohnern und auf 4 % in Gemeinden bis 10.000 Einwohnern ab 2020
Erhöhung der Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine von EUR 4,40 auf EUR 8,- ab 01.07.2020
Erhöhung der Absetzbarkeit von Geschäftsessen in Gasthäusern von 50 % auf 75 % ab 01.07.2020 bis Ende 2020
Abschaffung der Schaumweinsteuer ab 01.07.2020

Zudem kann von Gastronomiebetrieben auch der präsentierte Fixkostenzuschuss im Ausmaß von bis zu 75 %, welcher in der Gastronomie auch zur Deckung der entstandenen Kosten für saisonale und verdorbene Waren angewendet werden kann, beantragt werden.

Unser Fazit:
Mit dem „Wirtshaus-Paket“ werden mittels Senkung bzw. Erhöhung der oben genannten Grenzwerte mehrere Steuerentlastungsmaßnahmen für die Gastronomie eingeführt. Ob bzw. in welchem Umfang diese Maßnahmen jedoch auch dazu beitragen den Umsatz anzukurbeln, bleibt dabei abzuwarten.
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