Sowohl im Sinne der Nachhaltigkeit als auch als Mรถglichkeit der Mitarbeiterbindung bzw. -gewinnung werden von Unternehmen immer mehr Jobrรคder angeschafft und ihren Mitarbeiter:innen bzw. Gesellschafter-Geschรคftsfรผhrer:innen zur Verfรผgung gestellt. Nachfolgend sollen die entsprechenden umsatz- und ertragsteuerlichen Fragestellungen behandelt werden.
Sofern das Unternehmen grundsรคtzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, steht der Vorsteuerabzug in jenen Fรคllen zu, in denen die betriebliche Nutzung des Jobrades mind. 10 % betrรคgt. Hierzu ist interessant, dass nach Ansicht der Finanzverwaltung bei รberlassung von Jobrรคdern an Mitarbeiter:innen grundsรคtzlich eine entgeltliche รberlassung zu unterstellen ist, weil davon ausgegangen wird, dass die Zurverfรผgungstellung ein zusรคtzlicher Gehaltsbestandteil ist, bzw. ein Teil der Arbeitsleistung als Gegenleistung fรผr das Jobrad erbracht wird. Somit steht der Vorsteuerabzug immer zur Gรคnze zu, wobei dies sowohl fรผr Kapitalgesellschaften (GmbH) als auch fรผr Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften gilt.
Werden dieseย Rรคder durch (Mit-)Unternehmer selbst verwendet, mรผsste korrekterweise ein Fahrtenbuch gefรผhrt und ein Privatanteil ausgeschieden werden, welcher auch der Umsatzsteuer unterliegt. In der Praxis wird man in aller Regel das Ausmaร der privaten Nutzung schรคtzen, was aber im Falle einer Betriebsprรผfung zu Diskussionen mit der Abgabenbehรถrde fรผhren kann.
Erfolgt die Zurverfรผgungstellung von Jobrรคdern an Mitarbeiter:innen durch Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften liegen sowohl in Fรคllen, in denen das Unternehmen die Rรคder selbst ankauft als auch in jenen Fรคllen, in denen das Unternehmen die Rรคder least, abzugsfรคhige Betriebsausgaben vor (Abschreibung bzw. Leasingraten). Bei den Mitarbeiter:innen selbst bewirkt die รberlassung durch den Ansatz eines Sachbezugswertes von Null keine (zusรคtzliche) Einkommensteuerbelastung. Werden diese Rรคder durch (Mit-)Unternehmer selbst verwendet, mรผsste korrekterweise wieder ein Fahrtenbuch gefรผhrt und ein Privatanteil ausgeschieden werden, welcher die entsprechenden Betriebsausgaben reduziert. Wir gehen daher davon aus, dass die exakte Hรถhe der privaten Nutzung bei etwaigen Betriebsprรผfungen zu Diskussionen fรผhren wird.
Bei Kapitalgesellschaften liegen sowohl bei der รberlassung der Fahrrรคder an Arbeitnehmer:innen als auch an Gesellschafter-Geschรคftsfรผhrer:innen jedenfalls Betriebsausgaben vor. Die รberlassung erfolgt wiederum durch Berรผcksichtigung eines Sachbezugswertes in Hรถhe von Null, weshalb es sowohl auf Ebene der Mitarbeiter:innen als auch der Gesellschafter-Geschรคftsfรผhrer:innen wiederum zu keiner zusรคtzlichen Einkommensteuerbelastung kommt.
Bitte beachten Sie, dass derย Ansatz eines Sachbezugswertes in Hรถhe von Null nur die laufende รberlassung des Jobrades umfasst, nicht jedoch fรผr die kostenlose bzw. verbilligte รbertragung des Fahrrades in das Eigentum von Mitarbeiter:innen. In diesen Fรคllen unterliegt die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem um รผbliche Preisnachlรคsse verminderten Endpreis der Lohn-/Einkommensteuer.
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