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Vermietung von Immobilien an Gesellschafter: Verdeckte Gewinnausschรผttung oder Renditeobjekt?

Online seit 30. Juli 2019, Lesedauer: 2 Min.

Mit BMF-Information vom 17.04.2019 wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen fรผr Immobilien, die von Kapitalgesellschaften gekauft bzw. errichtet und an Gesellschafter vermietet werden, neu รผberarbeitet. Fรผr Personengesellschaften kommt es zu keinen ร„nderungen, hier ist eine Vermietung von Gesellschaft an Gesellschafter weiterhin ertragsteuerlich nicht mรถglich.

Bisherige Rechtsansicht: Gefahr der Korrektur der gesamten Anschaffungs-/Herstellungskosten

Nach der bisher vertretenen Rechtsansicht musste รผberprรผft werden, ob die betreffende Immobilie fรผr eine fremdรผbliche, marktkonforme Nutzungsรผberlassung geeignet und somit im betrieblichen Bereich einsetzbar ist. Der zentrale MaรŸstab hierfรผr war das Erreichen einer fremdรผblichen Renditemiete, welche die durchschnittliche Rendite des eingesetzten Kapitals bei einer Immobilienveranlagung in vergleichbarer GrรถรŸe und Lage darstellt. Fand die Renditemiete in der tatsรคchlich erzielten Miete keine Deckung, wurde eine verdeckte Gewinnausschรผttung der gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten an den Gesellschafter unterstellt.

Aktuelle BMF-Information: Korrektur der Miete auf ein fremdรผbliches AusmaรŸ

Die bisherige Rechtsansicht des BMF wurde aufgrund verschiedener VwGH-Urteile verworfen. GemรครŸ der neu verรถffentlichten Information des BMF ist kรผnftig nun zu รผberprรผfen, ob ein funktionierender Mietenmarkt vorliegt, wobei dies vom Steuerpflichtigen zu beweisen ist. Dies ist der Fall, wenn ein wirtschaftlich agierender Investor unter AuรŸerachtlassung der Wertsteigerung der Immobilie nach Vergleich mit alternativen Immobilieninvestments sein Kapital in ein solches Objekt investieren wรผrde. In diesen Fรคllen ist die Vermietung grundsรคtzlich anzuerkennen. Sollte die tatsรคchlich bezahlte Miete geringer sein als die Marktmiete liegt in Hรถhe der Differenz eine verdeckte Gewinnausschรผttung vor. Diese Beurteilung hat sodann auch Indizwirkung fรผr den Bereich der Umsatzsteuer.

Liegt kein funktionierender Mietenmarkt vor, ist eine Prรผfung anhand einer abstrakten Renditeberechnung vorzunehmen. Es wird aktuell von einer zu erreichenden Rendite zwischen 3 - 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (= Renditemiete) ausgegangen. Sollte die tatsรคchlich bezahlte Miete geringer sein, liegt in Hรถhe der Differenz wiederum eine verdeckte Gewinnausschรผttung vor. Nur in Ausnahmefรคllen kann eine verdeckte Ausschรผttung der gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten unterstellt werden.

Unser Fazit:
Durch die neue BMF-Information und der damit verbundenen Anpassung an die VwGH-Judikatur wurde die Rechtssicherheit fรผr die Steuerpflichtigen erhรถht. Allerdings trifft die Steuerpflichtigen hinsichtlich der Existenz eines funktionierenden Mietenmarktes eine Beweis- und Beweisvorsorgepflicht. Die Art und Weise bzw. die Qualitรคt dieser Beweise wird kรผnftig jedoch mit Sicherheit zu neuen Diskussionen mit den Finanzรคmtern fรผhren.
Wir bemรผhen uns stets, Ihnen prรคzise und hilfreiche Informationen zur Verfรผgung zu stellen. 
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