Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen EUR 110,- und EUR 2.475,-, abhängig von Branche und Jahresumsatz. Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen, deren Mindestumsatz bei EUR 10.000,- und deren Höchstjahresumsatz bei EUR 400.000,- liegt. Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022 berechnet. Ein EnergieIntensitätsnachweis ist deshalb nicht erforderlich.
Die Energiekostenpauschale ist rückwirkend für das Jahr 2022 beantragbar. Unternehmen können seit 17. April 2023 einen Selbst-Check auf der neuen Website www.energiekostenpauschale.at durchführen. Für die Vorbereitung der Antragstellung stehen dort Informationen zur Verfügung. Die ersten Anträge können ab Mitte Mai 2023 gestellt werden. Für die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich. Benötigt wird eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss zudem eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen.
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