Der Förderzeitraum des EKZ 1 umfasste ursprünglich die Monate Februar bis September 2022 und wurde dann um die Monate Oktober bis Dezember 2022 erweitert. Da die Energiekosten weiterhin ein starke finanzielle Belastung für heimische Unternehmen darstellen, wird der EKZ 1 im Jahr 2023 nun als EKZ 2 neu aufgelegt.
Beim EKZ 2 gibt es, im Vergleich zum EKZ 1, einige wichtige Neuerungen. In den Förderstufen 1 und 2 entfällt das Kriterium der Energieintensität. Weiters werden die Förderintensitäten erhöht und eine fünfte Förderstufe hinzugefügt. Die förderfähigen Energieträger in der Basisstufe werden um Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel erweitert. Für alle Förderungsstufen gilt das Erfordernis der Beschränkung von Bonizahlungen und Gewinnausschüttungen. Die Antragstellung soll in zwei Zeiträumen erfolgen. Das erste Antragsfenster für den Zeitraum Jänner 2023 bis Juni 2023 ist für das dritte Quartal 2023 vorgesehen. Das zweite Antragsfenster für den Zeitraum Juli bis Dezember 2023 sollte dann im ersten Quartal 2024 möglich sein.
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