Seit 1. Mai 2010 ist für alle Staatsbürger, die im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit Anknüpfungspunkte zum EU- und EWR-Ausland aufweisen, das A1-Formular auszustellen, um damit die Versicherungspflicht im Inland nachzuweisen. Führen Dienstnehmer:innen ein bestätigtes A1-Formular im Ausland mit, so ist der ausländische Staat nicht berechtigt Sozialversicherungsbeiträge einzuheben.
Seit November 2016 besteht nunmehr die Möglichkeit, auch Anträge für Entsendungen bzw. Beschäftigungen in mehreren Mitgliedstaaten mittels ELDA an den jeweiligen Krankenversicherungsträger zu stellen (Entsendungsarten: E1, E2, E3 und E4). Dieser retourniert dann das A1-Formular für den/die betreffende/n Versicherte/n. Die elektronischen A1-Anträge mittels ELDA können in Abstimmung mit folgenden Versicherungsträgern bereits ab sofort angefordert werden:
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