Die Stundensatzkalkulation ist ein flexibel einsetzbares und unverzichtbares Verfahren zur Ermittlung der geplanten Einnahmen im Dienstleistungs- und Handwerksbereich. Denn erst durch Berรผcksichtigung von sรคmtlichen Kosten, mรถglichen Preisnachlรคssen und des angestrebten Gewinns, gelangt man zu einer soliden Basis fรผr die kรผnftige Auftragskalkulation. Was Unternehmen bei Ihrer Planung dabei unbedingt beachten sollten, haben wir fรผr Sie zusammengefasst.
Bei einem EPU solle man bei der Berechnung des Stundensatzes zunรคchst vom bisherigen bzw. gewรผnschten Nettojahreseinkommen ausgehen (z. B. 14 x EUR 2.200,- = EUR 30.800,-). Als Faustregel gilt, dass pro Jahr ungefรคhr der doppelte Wert angenommen werden muss (z. B. EUR 61.600,-), um auch Finanzamt und Sozialversicherung entsprechend bedienen zu kรถnnen, ohne den angepeilten Gewinn zu schmรคlern. Hat man die eigene Gewinnuntergrenze festgelegt, sind die mรถglichen verrechenbaren Wochenarbeitsstunden zu ermitteln und auf das Arbeitsjahr hochzurechnen.
Ein typischer Fehler vieler Einzelunternehme:innen besteht darin, ihre produktiv verrechenbaren Arbeitsstunden zu รผberschรคtzen (z. B. 30 statt 20 Wochenstunden) und daher auch den Stundensatz zu gering zu bestimmen. Geht man (realistischerweise) von 45 Arbeitswochen ร 20 Stunden aus, so landet man ausgehend von obigem Beispiel bereits bei einem Nettostundensatz von ca. EUR 68,-, welcher unabhรคngig von anderen anfallenden Investitionskosten wie Bรผro, Arbeitsmitteln oder Weiterbildung mindestens einzunehmen ist. Achtung: Gerade (branchen)unerfahrene Neugrรผnder:innen sollten bei der Schรคtzung des Anteils produktiv verrechenbarer Arbeitszeiten im ersten Geschรคftsjahr Vorsicht walten lassen. Denn bis das Geschรคft richtig lรคuft, kรถnnen tatsรคchlich oft nur 20 โ 30 % der Arbeitszeit weiterverrechnet werden.
Bei Unternehmen mit Personal gilt natรผrlich eine รคhnliche Vorgehensweise, obgleich sich diese weitaus komplexer gestaltet. Ausgehend von den Arbeitszeiten unterschiedlich โproduktiverโ Mitarbeiter:innen, mรผssen die verrechenbaren Gesamtarbeitszeiten ermittelt und den kรผnftigen Plankosten gegenรผbergestellt werden. Entsprechend der jeweiligen Unternehmenspolitik und dem Branchengebahren sind fรผr dieses Ergebnis bestimmte Zuschlagssรคtze zu berechnen, die anschlieรend auf die jeweiligen Stundensรคtze aufzuschlagen sind.
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