In Österreich lebende Pensionistinnen und Pensionisten, die Rentenzahlungen aus Deutschland beziehen, müssen im Regelfall jährlich in Deutschland und in Österreich Steuerveranlagungen durchführen. Da reine Pensionsempfänger:innen in Österreich ansonsten keine Erklärungspflicht haben, führt dies gelegentlich zu Unklarheiten.
Wichtig ist zu unterscheiden, ob eine Firmenrente oder eine Rente aus einer öffentlichen Kasse vorliegt. Firmenrenten, die von deutschen Unternehmen an in Österreich ansässige Personen bezahlt werden, dürfen ausschließlich in Österreich besteuert werden. Hingegen sind Renten, die von einer öffentlichen Kasse aus Deutschland nach Österreich gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland zu besteuern. Somit kommt es zu keiner Doppelbesteuerung.
Selbst wenn es zu keiner Doppelbesteuerung der deutschen Renten kommt, so sind dennoch sowohl die Firmenrente als auch die Rente aus öffentlichen Kassen in der österreichischen Steuererklärung anzuführen. Die Firmenrente wird dadurch tatsächlich in Österreich besteuert, die Rente aus öffentlicher Kasse hingegen nicht. Diese wird lediglich bei der Berechnung des Steuertarifs für die in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte (z. B. österreichische Pension, deutsche Firmenrente, Einkünfte aus Vermietung) berücksichtigt. Dadurch ergibt sich keine Doppelbesteuerung, lediglich eine Erhöhung des Steuertarifs, wie dies auch bei zusätzlichen Einkünften aus Österreich der Fall wäre.
In Deutschland wurden bei Renten aus öffentlichen Kassen erstmals ab dem Jahr 2010 Steuerbescheide ausgestellt (rückwirkend gilt dies für die Jahre ab 2005). Zuständig ist ausschließlich das Finanzamt Neubrandenburg. Daraus folgt, dass die Rente in Deutschland besteuert wird, diese aber dennoch – wie oben angeführt – auch in Österreich zu berücksichtigen ist. Im Vergleich zu einer Besteuerung in Österreich ist diese in Deutschland allerdings deutlich günstiger, da Österreich Renten (Alterspensionen) voll, Deutschland jedoch nur zu einem Teil besteuert.
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