รber das ganze Jahr, aber insbesondere zur Weihnachtszeit, kommt es in vielen Unternehmen zur รbergabe von Geschenken an Mitarbeiter:innen. Damit die Zuwendungen auch aus steuerlicher Sicht Freude machen, mรผssen dabei jedoch bestimmte Rahmenbedingungen und Grenzwerte eingehalten werden.
Grundsรคtzlich darf ein Unternehmen pro Mitarbeiter:in jรคhrlich Sachzuwendungen im Wert von max. EUR 186,- abgabenfrei verschenken, wenn es sich um eine generelle Zuwendung aufgrund eines bestimmten Anlasses (z. B. Weihnachten) handelt. Die Schenkung von Bargeld ist davon ausdrรผcklich ausgenommen und lรถst immer eine Steuer- und Beitragspflicht aus. Daher werden gerne auch Gutscheine, die nicht in Bargeld abgelรถst werden kรถnnen, oder Goldmรผnzen รผberreicht.
Individuelle Zuwendungen an Mitarbeiter:innen (z. B. aufgrund von Geburtstag, Pension, Hochzeit oder der Geburt eines Kindes) sind hingegen abgabenpflichtig. Aufgrund eines Dienst- oder Firmenjubilรคums kรถnnen innerhalb dieses Kalenderjahres jedoch weitere EUR 186,- an Sachzuwendungen รผbergeben werden.
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