Einkäufe bei großen Online-Versandhändlern, wie bspw. Amazon, nehmen deutlich zu. Unsere tägliche Praxis zeigt, dass dies nicht mehr nur auf den privaten, sondern verstärkt auch auf den betrieblichen Bereich zutrifft. Dabei werden wir immer wieder mit dem Problem konfrontiert, dass Rechnungen fehlerhaft ausgestellt werden. Dadurch kann es zu Problemen beim Vorsteuerabzug kommen. Um Ihnen diese Mühen zu ersparen, sollten Sie unbedingt die nachfolgende Vorgehensweise einhalten.
Durch Anlage eines separaten Fimenaccounts kann sichergestellt werden, dass private und betriebliche Einkäufe nicht durcheinander gebracht werden. Zudem wird auf den Rechnungen Ihre korrekte Firmenanschrift angeführt. Dies ist Voraussetzung dafür, dass der Online-Einkauf auch als Betriebsausgabe für Ihr Unternehmen berücksichtigt werden kann.
Achten Sie bei der Erstellung des Accounts besonders darauf, von Beginn an anzugeben, dass es sich um ein Unternehmenskonto handelt. Denn es reicht nicht aus, in einem privaten Account die Firmenanschrift anzugeben. Sie gelten in diesem Fall für den Rechnungsaussteller dennoch als Privatperson.
Erwerben Sie im EU-Onlinehandel Waren für Ihr Unternehmen, so müssen Sie Ihre UID-Nummer angeben, um als Unternehmer identifiziert werden zu können. Erst dann handelt es sich bei Ihrem Einkauf um eine innergemeinschaftliche Lieferung. In diesem Fall kann die Ware ohne Umsatzsteuer innerhalb des EU-Raumes grenzüberschreitend an Sie verkauft werden. Ohne Angabe der UID-Nummer, geht der Rechnungsaussteller davon aus, dass es sich bei Ihnen um eine Privatperson handelt. Die Rechnungen werden dann stets mit Umsatzsteuer ausgestellt. Da die Ware aber aus dem EU-Raum versendet wird(innergemeinschaftliche Lieferung) und es sich um einen Kauf zwischen Unternehmern handelt, ist die Ausstellung der Rechnung mit Umsatzsteuer nicht korrekt. Diese Umsatzsteuer ist nicht abzugsfähig und stellt für Ihr Unternehmen einen Kostenfaktor dar.
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