Einfach

großartige

Steuerberatung.

Schließen
Fachartikel

Winterzeit ist Unfallzeit: Sind KfZ-Unfallkosten steuerlich absetzbar?

Online seit 12. Dezember 2014, Lesedauer: 2 Min.

Erleiden Sie als Unternehmer:in mit Ihrem Fahrzeug einen Unfallschaden, stellt sich die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit der mit dem Unfall verbundenen Kosten (z. B. Reparatur- und Anwaltskosten). Damit Sie nicht aufs Glatteis geführt werden, sollten Sie folgende gesetzlichen Bestimmungen beachten:

Fahrt muss beruflich veranlasst sein

Die mit dem Unfall verbundenen Kosten stellen dann Betriebsausgaben dar, wenn der Unfall auf einer beruflichen Fahrt oder auf dem Weg zur bzw. von der Arbeit passiert ist. Dabei liegt eine berufliche Fahrt auch vor, wenn der Unfallort zwischen einem privat veranlassten Zwischenziel (wie z. B. Kindergarten, Schule, Einkauf) und dem Arbeitsplatz liegt. Unfälle, die sich auf der Fahrt von zu Hause zum privat veranlassten Zwischenziel ereignen, sind hingegen steuerlich nicht relevant.

Keine grobe Fahrlässigkeit des Lenkers

Weiters ist für die steuerliche Berücksichtigung der Unfallkosten der Grad des Verschuldens maßgeblich. Der Unfall darf nicht durch ein grob fahrlässiges Verhalten der lenkenden Person verursacht worden sein. So führt ein grob fahrlässiges Verhalten des Lenkers (z. B. übermäßiger Alkoholkonsum, starke Übermüdung, Geschwindigkeitsüberschreitung auf nasser Fahrbahn) dazu, dass die Folgen eines Unfalls auf einer beruflichen Fahrt als nicht durch den Betrieb veranlasst angesehen werden.

Unser Fazit:
Unfälle mit dem Kraftfahrzeug sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn die Fahrt beruflich veranlasst ist. Selbst bei beruflicher Veranlassung schließt grob fahrlässiges Verhalten der lenkenden Person die steuerliche Absetzbarkeit aus.
Wir bemühen uns stets, Ihnen präzise und hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. 
War dieser Beitrag für Sie von Nutzen?
Schade, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.
Wir würden uns über Ihr Feedback zu dieser Information freuen.

Post Feedback

*“ zeigt erforderliche Felder an

Schön, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Wir würden uns über
die Weiterempfehlung dieser Information freuen.
334 Personen haben sich diesen Beitrag bereits angesehen.
25 Personen haben diesen Beitrag als nützlich bewertet.
Lernen Sie unser Team kennen

Über 100 Expert:innen, die garantiert Ihre Sprache sprechen.

Unser engagiertes Team steht für kompetente steuerliche Beratung am Puls der Zeit. Wir kümmern uns verlässlich um Ihre unternehmerischen Erfordernisse, unterstützen Sie auf Augenhöhe bei neuen Herausforderungen und sind gerne jederzeit persönlich für Sie da.
Lernen Sie unser Team kennen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Zurück zu den Informationen

Wir lesen gerne Bücher.

Zum Beispiel Ihre.

GRS Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung GmbH

Standort 

LINZ

Stockhofstraße 23
4020 Linz
TEL +43 732 / 60 40 90
MAIL linz@grs.at

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr

Standort 

STEYR

Stelzhamerstraße 14b
4400 Steyr
TEL +43 7252 / 572
MAIL steyr@grs.at

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Karte GRS