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Wegfall der GIS-Gebühren: Neuer ORF-Beitrag ab 1. Jänner 2024 für Unternehmen

Online seit 1. Dezember 2023, Lesedauer: 3 Min.

Seit Jahren sorgt der oftmals als „Zwangsgebühr“ betitelte GIS-Beitrag für Diskussionsstoff. Der Verfassungsgerichtshof hat die GIS-Regelung zuletzt als verfassungswidrig eingestuft. Ab Jahresende 2023 dürfen somit keine GIS-Beiträge mehr eingehoben werden. Auf den GIS-Beitrag folgt dann der ORF-Beitrag, welcher auch von Unternehmen zu begleichen ist.

Beitragspflicht gilt auch für Unternehmen

Der neue ORF-Beitrag trifft neben Haushalten auch Unternehmen. Das neue ORF-Beitrags-Gesetz (ORF-BG), welches mit 01.01.2024 in Kraft treten wird, basiert dabei auf dem österreichischen Kommunalsteuergesetz (KommStG). Die ORF-Beitragspflicht koppelt sich somit an die Kriterien der Kommunalsteuerpflicht. Ausschließlich Unternehmer:innen, die keine Kommunalsteuer zu entrichten haben, sind folglich künftig vom ORF-Beitrag befreit. Die Befreiung betrifft somit Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und bestimmte mildtätige bzw. gemeinnützige Organisationen in verschiedenen Rechtsformen.

Höhe des ORF-Beitrags

Die ORF-Beitragspflicht bemisst sich, wie die Kommunalsteuer, an der Lohnsumme des Unternehmens in der jeweiligen Gemeinde. Die Staffelung des ORF-Beitrags basiert dabei auf der Summe der Arbeitslöhne, die im vorangegangenen Kalenderjahr an Dienstnehmer: innen in den in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätten gewährt wurden. Die Bemessungseinheit ist ein ORF-Beitrag, welcher in den Jahren 2024 bis 2026 EUR 15,30 pro Monat betragen wird. Die konkrete Höhe des ORF-Beitrags variiert sodann abhängig von der jeweiligen Jahreslohnsumme:

  • bis EUR 1,6 Mio.: 1 ORF-Beitrag
  • bis EUR 3 Mio.: 2 ORF-Beiträge
  • bis EUR 10 Mio.: 7 ORF-Beiträge
  • bis EUR 50 Mio.: 10 ORF-Beiträge
  • bis EUR 90 Mio.: 20 ORF-Beiträge
  • über EUR 90 Mio.: 50 ORF-Beiträge

Bitte beachten Sie, dass in einzelnen Bundesländern (nach heutigem Stand: Burgenland, Kärnten, Steiermark und Tirol) zusätzlich eine Landesabgabe anfallen wird, die diesen Beitrag entsprechend erhöhen wird.

Umsetzung der Beitragspflicht für Unternehmen

Die Beitragspflicht für Unternehmen beginnt mit dem Folgejahr nachdem in einer Gemeinde erstmalig die Kommunalsteuer durch das Unternehmen entrichtet wurde. Bei Betriebsgründung ist das erste Jahr rückwirkend mit dem Folgejahr der erstmaligen Kommunalsteuerpflicht zu entrichten. Ab dem Jahr 2024 fällt der ORF-Beitrag somit für jene Unternehmen an, die im Vorjahr kommunalsteuerpflichtig waren. Laut Gesetz erhält die ORF-Beitrags-Service GmbH die für die Berechnung des ORF-Beitrags notwendigen Kommunalsteuerdaten jeweils im April des Folgejahres. Die Höhe der Zahlungsaufforderung ergibt sich aus der gesetzlich festgelegten Staffelung der Kommunalsteuer pro Gemeinde und wird den Unternehmer: innen frühestens Ende April bekanntgegeben.

Unser Tipp:
Bereits jetzt kommunalsteuerpflichtige Betriebe brauchen aktuell nichts weiter zu tun. Aufgrund der automatischen Datenübermittlung werden diese bei der ORF-Beitrags-Service GmbH korrekt registriert. Leider besteht aufgrund der Erstmaligkeit der neuen Beitragserhebung die Gefahr gefälschte Beitragsvorschreibungen durch betrügerische Akteure zu erhalten. Sollte Ihr Unternehmen schon vor Ende April 2024 eine Vorschreibung zugesendet bekommen, sollten Sie daher sicherheitshalber mit dem ORF-Beitrags-Service Kontakt aufnehmen.
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