Aufgrund der geplanten wesentlich niedrigeren Einkommensteuerbelastung sowie der Erhöhung der Kapitalertragssteuer (KESt) von 25 % auf 27,5 % stellt sich die Frage, ob die GmbH weiter als steueroptimale Rechtsform gesehen werden kann. Möglicherweise lohnt sich die Umwandlung in ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft.
Ein Grund für die Errichtung einer GmbH kann jedenfalls die Möglichkeit zur Gewinn-Thesaurierung, d. h. die Nichtausschüttung von Gewinnen, sein. Durch die Besteuerung der Gewinne auf Ebene der GmbH in Höhe von zunächst nur 25 % Körperschaftssteuer (KÖSt) steht dadurch eine größere Liquidität zur Verfügung. Weiteres können Haftungsbeschränkungen zu den Vorteilen einer GmbH gezählt werden, jedoch sind diese auch durch eine Kombination von Rechtsformen (z. B. GmbH & Co KG) nutzbar.
Durch die Steuerreform könnte die Gesamtsteuerbelastung bei der GmbH von 43,75 % auf 45,625 % steigen, weshalb ein Rechtsformwechsel in Betracht gezogen werden sollte. Dieser kann im Rahmen einer Umwandlung steuerneutral, d. h. ohne Besteuerung der stillen Reserven oder des Firmenwerts, erfolgen. Jedoch gibt es zwei Punkte zu beachten:
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