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Vorgeschmack auf die Steuerreform 2015/16: Ist die Rechtsform einer GmbH noch länger steueroptimal?

Online seit 28. Mai 2015, Lesedauer: 2 Min.

Aufgrund der geplanten wesentlich niedrigeren Einkommensteuerbelastung sowie der Erhöhung der Kapitalertragssteuer (KESt) von 25 % auf 27,5 % stellt sich die Frage, ob die GmbH weiter als steueroptimale Rechtsform gesehen werden kann. Möglicherweise lohnt sich die Umwandlung in ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft.

Das spricht für die GmbH

Ein Grund für die Errichtung einer GmbH kann jedenfalls die Möglichkeit zur Gewinn-Thesaurierung, d. h. die Nichtausschüttung von Gewinnen, sein. Durch die Besteuerung der Gewinne auf Ebene der GmbH in Höhe von zunächst nur 25 % Körperschaftssteuer (KÖSt) steht dadurch eine größere Liquidität zur Verfügung. Weiteres können Haftungsbeschränkungen zu den Vorteilen einer GmbH gezählt werden, jedoch sind diese auch durch eine Kombination von Rechtsformen (z. B. GmbH & Co KG) nutzbar.

Gründe für eine Umwandlung

Durch die Steuerreform könnte die Gesamtsteuerbelastung bei der GmbH von 43,75 % auf 45,625 % steigen, weshalb ein Rechtsformwechsel in Betracht gezogen werden sollte. Dieser kann im Rahmen einer Umwandlung steuerneutral, d. h. ohne Besteuerung der stillen Reserven oder des Firmenwerts, erfolgen. Jedoch gibt es zwei Punkte zu beachten:

  • Nicht ausgeschüttete Gewinne der GmbH unterliegen im Moment der Umwandlung einer fiktiven Ausschüttung der KESt. Ziel dieser Ausschüttungsfiktion ist es, die Gewinne auf Ebene der Gesellschafterinnen letztmalig der Besteuerung zu unterwerfen.
  • Mit einer Umwandlung gehen die steuerlichen Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung unwiderruflich verloren, sodass bei einer späteren Veräußerung keine steuermindernden Aufwendungen geltend gemacht werden können.
Unser Tipp:
Im Zuge der kommenden Steuerreform wird es Sinn machen sich zu überlegen, inwiefern für Ihr Unternehmen ein Handlungsbedarf besteht. Die Frage, die hier in den Mittelpunkt rückt, wird sein, ob die Rechtsform einer GmbH weiterhin steueroptimal ist, oder aber eine Umwandlung in Erwägung gezogen werden sollte.
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