Einfach

großartige

Steuerberatung.

Schließen
Fachartikel

Verstärkte Kontrollen bei Lohnabgabenprüfungen: Eine Kurzübersicht zum Arbeitszeitgesetz

Online seit 29. Juni 2023, Lesedauer: 3 Min.

Um die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes überprüfen zu können, sind verpflichtend Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. Bei mangelhaften Aufzeichnungen oder falsch entlohnten Arbeitszeiten drohen hohe Verwaltungsstrafen. Insbesondere gilt es, die Höchstgrenzen der Arbeitszeit, die Einhaltung der Ruhezeiten und die Beurteilung von Mehr- und Überstunden zu beachten.

Was ist von wem aufzuzeichnen?

Die Arbeitszeitaufzeichnungen müssen Angaben über Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Beginn und Ende der Ruhepause enthalten. Die Pflicht zur Führung der Arbeitszeitaufzeichnung liegt stets bei dem/der Dienstgeber:in, jedoch kann diese dem/der Dienstnehmer:in übertragen werden. Die Kontrolle obliegt weiterhin dem/der Dienstgeber:in.

Höchstgrenzen der Arbeitszeit

Laut Arbeitszeitgesetz (AZG) dürfen max. 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich gearbeitet werden. Durch den Kollektivvertrag kann die Arbeitszeit auf 10 Stunden täglich und 50 Stunden wöchentlich eingeschränkt werden.

Beurteilung von Mehr- und Überstunden

Normalarbeitszeit ist die regelmäßige Arbeitszeit ohne Überstunden. Sie darf grundsätzlich 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten (Achtung: zahlreiche Kollektivverträge sehen eine kürzere Normalarbeitszeit vor). Jegliche Arbeitsleistung über der vereinbarten Normalarbeitszeit muss in Teilzeit-Mehrarbeit, Kollektivvertragliche-Mehrarbeit und Überstunden unterschieden werden. Die detaillierten Bestimmungen sind in den jeweiligen Kollektivverträgen oder sonstigen Vereinbarungen verankert.

Sobald die tägliche bzw. wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten wird, also Mehr- oder Überstunden angefallen sind, müssen Zuschläge geleistet werden. Diese sind in Geld oder in Zeit zu gewähren. Der Zuschlag entfällt nur mittels Vereinbarung einer flexiblen Arbeitszeit (z. B. Gleitzeit, Durchrechnung), wobei betriebliche Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen. Eine Beurteilung im Verhältnis 1:1 ist ohne Vereinbarung einer flexiblen Arbeitszeit nicht zulässig.

Einhaltung der Ruhezeiten

Bei einer Arbeitsleistung von über 6 Stunden ist verpflichtend eine Ruhepause von einer halben Stunde zu konsumieren. Laut Kinder- und Jugendlichen Beschäftigungsgesetz (KJBG) ist die Ruhepause bereits nach 4,5 Stunden zu machen. Nach Beendigung der Arbeitszeit ist zwingend eine ununterbrochene Ruhezeit im Ausmaß von 11 Stunden zu gewähren. Bei Kinder- und Jugendlichen erhöht sich die tägliche Ruhezeit auf 12 Stunden. Am Ende einer Arbeitswoche gilt eine Wochenendruhe von 36 Stunden in die ein Sonntag fallen muss. Wird die Normalarbeitszeit an einem Sonntag geleistet, gilt eine 36-stündige ununterbrochene Wochenruhe. Werden die Ruhezeiten nicht eingehalten, ist zeitnah eine Ersatzruhe zu konsumieren.

Unser Tipp:
Das Arbeitszeitgesetz regelt die Abgrenzung der Normalarbeitszeit, Überstunden sowie Ruhezeiten. Zusätzlich kann es in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelvereinbarungen eigene Bestimmungen geben. Aufgrund der hohen Strafen lohnt sich von Zeit zu Zeit eine Überprüfung der gelebten Praxis in Ihrem Unternehmen, um etwaigen Kontrollen gelassen entgegentreten zu können.
Wir bemühen uns stets, Ihnen präzise und hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. 
War dieser Beitrag für Sie von Nutzen?
Schade, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.
Wir würden uns über Ihr Feedback zu dieser Information freuen.

Post Feedback

*“ zeigt erforderliche Felder an

Schön, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Wir würden uns über
die Weiterempfehlung dieser Information freuen.
3922 Personen haben sich diesen Beitrag bereits angesehen.
34 Personen haben diesen Beitrag als nützlich bewertet.
Lernen Sie unser Team kennen

Über 100 Expert:innen, die garantiert Ihre Sprache sprechen.

Unser engagiertes Team steht für kompetente steuerliche Beratung am Puls der Zeit. Wir kümmern uns verlässlich um Ihre unternehmerischen Erfordernisse, unterstützen Sie auf Augenhöhe bei neuen Herausforderungen und sind gerne jederzeit persönlich für Sie da.
Lernen Sie unser Team kennen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Zurück zu den Informationen

Wir lesen gerne Bücher.

Zum Beispiel Ihre.

GRS Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung GmbH

Standort 

LINZ

Stockhofstraße 23
4020 Linz
TEL +43 732 / 60 40 90
MAIL linz@grs.at

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr

Standort 

STEYR

Stelzhamerstraße 14b
4400 Steyr
TEL +43 7252 / 572
MAIL steyr@grs.at

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Karte GRS