Der Energiekostenzuschuss 1 (EKZ 1) wurde eingeführt, um bei energieintensiven Unternehmen einen Teil der Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe abzudecken (siehe auch: Abfederung steigender Energiekosten bei Unternehmen: Einblicke in die Ausgestaltung des Energiekostenzuschusses ab November 2022). Seit der erstmaligen Antragstellung wurden vom Gesetzgeber jedoch bereits wieder Neuerungen bekanntgegeben. Nachfolgend möchten wir Sie daher auf einige wichtige Punkte aufmerksam machen.
Die ursprüngliche Frist für die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 1 endete am 28.11.2022 (siehe auch: Update zum Ablauf des Energiekostenzuschusses: Voranmeldung startet am Montag, 07.11.2022). Die Voranmeldung ist eine Grundvoraussetzung, um überhaupt einen Förderantrag über den aws-Födermanager einbringen zu können.
Nunmehr ist die Einführung einer Nachfrist zur Voranmeldung angekündigt, sodass von 16. bis 20. Jänner 2023 noch die Einbringung einer Voranmeldung möglich sein wird. Die Voranmeldung wird innerhalb dieses Zeitraums ausschließlich online über www.aws.at möglich sein.
Sofern Sie bis 28.11.2022 eine Voranmeldung abgegeben haben, muss Ihnen bereits per E-Mail ein Zeitfenster für die Antragstellung bekannt gegeben worden sein (Domain des Absenders lautet auf @aws.at). Liegt Ihnen noch kein E-Mail vor, sollten Sie dringend Ihren Posteingang bzw. Spamordner durchsuchen.
Bitte leiten Sie uns die E-Mail der aws möglichst rasch an energiekostenzuschuss@grs.at weiter. Nur dann ist es uns möglich, die erforderlichen Prüfungen und Bestätigungen fristgerecht vorzunehmen.
Der ursprüngliche Förderzeitraum für den Energiekostenzuschuss 1 umfasste nur die Monate Februar bis September 2022. Nun wurde angekündigt, den Förderzeitraum um die Monate Oktober bis Dezember 2022 zu erweitern. Für diesen Förderzeitraum wird es wiederum eine eigene Voranmelde- bzw. Antragsphase geben. Derzeit sind hierfür weder eine Voranmeldung noch eine Antragstellung möglich.
In Ergänzung zum Energiekostenzuschuss wurde ein Pauschalförderungsmodell für Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum Februar bis September 2022 nicht mehr als EUR 6.666,- ausmachen, angekündigt. Bis heute gibt es hierzu keine Details. Derzeit sind hierfür weder eine Voranmeldung noch eine Antragstellung möglich.
Angesichts der unverändert hohen Energiepreise beabsichtigt die österreichische Bundesregierung die Verlängerung der Entlastung von Unternehmen durch den Energiekostenzuschuss 2. Der Förderzeitraum wird dabei von 01.01.2023 bis 31.12.2023 reichen, wobei die auszahlbaren Zuschüsse pro Unternehmen zwischen EUR 3.000,- und EUR 150 Mio. liegen werden.
Insgesamt wird es fünf Förderstufen geben. In den ersten beiden Stufen (bis zu einer Fördersumme von 4 Mio. Euro) wird dabei kein Nachweis über die Energieintensität des Unternehmens zu erbringen sein. Die Förderung wird in der Stufe 1 von 30 % auf 60 % verdoppelt (= 60 % des maßgeblichen Kostenanstieges werden ersetzt) und in der Stufe 2 von 30 % auf 50 % erhöht. In der Stufe 1 werden unter anderem Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl gefördert. Zu den förderbaren Energiekosten der anderen Stufen liegen bislang noch keine Informationen vor.
In den Stufen 3, 4 und 5 sind unter anderem Einschränkungen hinsichtlich des Gewinnes geplant. Weiters wird generell eine Beschäftigungsgarantie bis Ende 2024 sowie steuerliches Wohlverhalten als Fördervoraussetzung vorausgesetzt und eine Einschränkung von Bonuszahlungen und Dividenden für förderempfangende Unternehmen festgeschrieben. Die Antragstellung wird – wie auch bisher – über den aws-Fördermanager erfolgen.
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