Der Energiekostenzuschuss 1 (EKZ 1) wurde eingefรผhrt, um bei energieintensiven Unternehmen einen Teil der Mehrkosten fรผr Strom, Erdgas und Treibstoffe abzudecken (siehe auch:ย Abfederung steigender Energiekosten bei Unternehmen: Einblicke in die Ausgestaltung des Energiekostenzuschusses ab November 2022). Seit der erstmaligen Antragstellung wurden vom Gesetzgeber jedoch bereits wieder Neuerungen bekanntgegeben. Nachfolgend mรถchten wir Sie daher auf einige wichtige Punkte aufmerksam machen.
Die ursprรผngliche Frist fรผr die Voranmeldung fรผr den Energiekostenzuschuss 1 endete am 28.11.2022 (siehe auch: Update zum Ablauf des Energiekostenzuschusses: Voranmeldung startet am Montag, 07.11.2022). Die Voranmeldung ist eine Grundvoraussetzung, um รผberhaupt einen Fรถrderantrag รผber den aws-Fรถdermanager einbringen zu kรถnnen.
Nunmehr ist die Einfรผhrung einer Nachfrist zur Voranmeldung angekรผndigt, sodass von 16. bis 20. Jรคnner 2023 noch die Einbringung einer Voranmeldung mรถglich sein wird. Die Voranmeldung wird innerhalb dieses Zeitraums ausschlieรlich online รผber www.aws.at mรถglich sein.
Sofern Sie bis 28.11.2022 eine Voranmeldung abgegeben haben, muss Ihnen bereits per E-Mail ein Zeitfenster fรผr die Antragstellung bekannt gegeben worden sein (Domain des Absenders lautet auf @aws.at). Liegt Ihnen noch kein E-Mail vor, sollten Sie dringend Ihren Posteingang bzw. Spamordner durchsuchen.
Bitte leiten Sie uns die E-Mail der aws mรถglichst rasch an energiekostenzuschuss@grs.at weiter. Nur dann ist es uns mรถglich, die erforderlichen Prรผfungen und Bestรคtigungen fristgerecht vorzunehmen.
Der ursprรผngliche Fรถrderzeitraum fรผr den Energiekostenzuschuss 1 umfasste nur die Monate Februar bis September 2022. Nun wurde angekรผndigt, den Fรถrderzeitraum um die Monate Oktober bis Dezember 2022 zu erweitern. Fรผr diesen Fรถrderzeitraum wird es wiederum eine eigene Voranmelde- bzw. Antragsphase geben. Derzeit sind hierfรผr weder eine Voranmeldung noch eine Antragstellung mรถglich.
In Ergรคnzung zum Energiekostenzuschuss wurde ein Pauschalfรถrderungsmodell fรผr Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum Februar bis September 2022 nicht mehr als EUR 6.666,- ausmachen, angekรผndigt. Bis heute gibt es hierzu keine Details. Derzeit sind hierfรผr weder eine Voranmeldung noch eine Antragstellung mรถglich.
Angesichts der unverรคndert hohen Energiepreise beabsichtigt die รถsterreichische Bundesregierung die Verlรคngerung der Entlastung von Unternehmen durch den Energiekostenzuschuss 2. Der Fรถrderzeitraum wird dabei von 01.01.2023 bis 31.12.2023 reichen, wobei die auszahlbaren Zuschรผsse pro Unternehmen zwischen EUR 3.000,- und EUR 150 Mio. liegen werden.
Insgesamt wird es fรผnf Fรถrderstufen geben. In den ersten beiden Stufen (bis zu einer Fรถrdersumme von 4 Mio. Euro) wird dabei kein Nachweis รผber die Energieintensitรคt des Unternehmens zu erbringen sein. Die Fรถrderung wird in der Stufe 1 von 30 % auf 60 % verdoppelt (= 60 % des maรgeblichen Kostenanstieges werden ersetzt) und in der Stufe 2 von 30 % auf 50 % erhรถht. In der Stufe 1 werden unter anderem Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wรคrme/Kรคlte, Dampf und Heizรถl gefรถrdert. Zu den fรถrderbaren Energiekosten der anderen Stufen liegen bislang noch keine Informationen vor.
In den Stufen 3, 4 und 5 sind unter anderem Einschrรคnkungen hinsichtlich des Gewinnes geplant. Weiters wird generell eine Beschรคftigungsgarantie bis Ende 2024 sowie steuerliches Wohlverhalten als Fรถrdervoraussetzung vorausgesetzt und eine Einschrรคnkung von Bonuszahlungen und Dividenden fรผr fรถrderempfangende Unternehmen festgeschrieben. Die Antragstellung wird โ wie auch bisher โ รผber den aws-Fรถrdermanager erfolgen.
โ*โ zeigt erforderliche Felder an