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Steuertipps zum Jahresende 2015: Empfehlungen kurz vor Jahreswechsel

Online seit 27. November 2015, Lesedauer: 2 Min.

Wertvolle Steuertipps zum Jahresende haben wir fรผr Sie nochmal รผbersichtlich aufbereitet. Sie sind als DenkanstoรŸ zu verstehen, um Ihnen vor dem Jahreswechsel steuerrelevante Handlungsmรถglichkeiten nochmals in Erinnerung zu rufen.

  • Steuertipp 1: Investieren Sie noch vor Jahresende
    Werden Investitionsgรผter noch vor Jahresende in Betrieb genommen, kann eine Halbjahresabschreibung bzw. bei geringwertigen Wirtschaftsgรผtern (Kosten โ‰ค EUR 400,- netto) eine Komplettabschreibung vorgenommen werden.
  • Steuertipp 2: Investieren Sie in den Gewinnfreibetrag
    Natรผrliche Personen mit betrieblichen Einkรผnften haben die gesetzliche Mรถglichkeit 13 % des Gewinns steuerfrei zu stellen. Fรผr einen Gewinn bis EUR 30.000,- (= Grundfreibetrag) ist keine Investition in begรผnstigte Wirtschaftsgรผter (z. B. LKW, Betriebs- und Geschรคftsausstattung, EDV-Anlagen, bestimmte Wohnbauanleihen). Bei Gewinnanteilen รผber EUR 175.000,- sinkt der Freibetragssatz auf 7 %, ab EUR 350.000,- bis EUR 580.000,- auf 4,5 %.
  • Steuertipp 3: Verwerten Sie Ihre Verluste optimal
    Vorjahresverluste kรถnnen bei der Kรถrperschaftsteuer nur bis zu 75 % und bei der Einkommensteuer zu 100% des Gesamtbetrages der Einkรผnfte verrechnet werden. Eventuell sollte daher noch versucht werden, bis zum Jahresende die Einkรผnfte entsprechend zu erhรถhen. Kapitalvermรถgensverluste aus der VerรคuรŸerung von โ€žNeuvermรถgenโ€œ (ab 1.1.2011 erworbene Aktien/Fonds bzw. ab 1.4.2012 erworbene Anleihen) kรถnnen mit VerรคuรŸerungsgewinnen, Dividenden und Zinsen aus Anleihen (nicht jedoch mit Sparbuchzinsen) ausgeglichen werden.
  • Steuertipp 4: Schรถpfen Sie als E/A-Rechner Ihre zeitliche Dispositionsmรถglichkeiten aus
    Durch das Vorziehen von Ausgaben und Verschieben von Einnahmen kรถnnen unregelmรครŸige Einkรผnfte gesteuert werden. Der niedrigere Steuertarif ab 2016 fรผhrt bei einer Verschiebung der Gewinne nach 2016 zu einem echten Steuerspareffekt.
  • Steuertipp 5: Beschenken Sie Ihre MitarbeiterInnen und richten Sie Betriebsfeiern aus
    Bis zu den Grenzwerten (jรคhrliches Genschenk je DN: EUR 186,- und Kosten je DN fรผr Betriebsveranstaltungen: EUR 365,-) sind diese lohnsteuer- und sozialversicherungsbefreit. Grundsรคtze dabei: kollektiver Ansatz, รœbergabe beim konkreten Anlass und keine Geldgeschenke (Gutscheine sind mรถglich).
  • Steuertipp 6: Berรผcksichtigen Sie die Abzugsfรคhigkeit von Spenden
    Steuerlich begunstigte Einrichtungen sind unter diesem Link aufgelistet: www.bmf.gv.at/spenden. Eine Spende an eine dieser Einrichtungen ist bis zu 10 % der Einkunfte bzw. des Gewinnes des laufenden Jahres absetzbar.
  • Steuertipp 7: Berรผcksichtigen Sie die Abzugsfรคhigkeit von Kinderbetreuungskosten
    Die Kosten fur Kindergarten, Hort und Tagesmutter sind absetzbar, wenn das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und es von einer padagogisch qualifizierten Person betreut wird. Grenze pro Kind und Kalenderjahr: EUR 2.300,-.
Wir bemรผhen uns stets, Ihnen prรคzise und hilfreiche Informationen zur Verfรผgung zu stellen. 
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