Die Schweizer Nationalbank hat Mitte Jänner 2015 den vor mehr als drei Jahren eingeführten Euro-Mindestkurs von 1,20 Franken aufgegeben. Die Verbindlichkeiten von ausländischen Kreditnehmer:innen haben sich damit schlagartig erhöht. Viele Betroffene stellen sich nun die Frage, ob sie den Frankenkredit in einen Eurokredit bzw. einen Kredit in einer anderen Fremdwährung konvertieren sollen.
Hierbei ist zu beachten, dass steuerliche Auswirkungen sowohl für bilanzierende Unternehmen als auch für Einnahmen- Ausgaben-Rechner erst dann eintreten, wenn der Fremdwährungskredit entweder in einen Eurokredit oder in einen Fremdwährungskredit in einer Währung, die über fixe Wechselkurse an den Euro angekoppelt ist, konvertiert wird. Bei Konvertierungen in andere Währungen, welche in keinem fixen Umtauschverhältnis zum Euro stehen, entsteht vorläufig auch noch keine Steuerpflicht.
Für den Standardfall der Konvertierung in Euro ergeben sich somit für EinzelunternehmerInnen und Personengesellschaften folgende Konsequenzen:
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