Seit 25.09.2023 steht der Reparaturbonus österreichweit wieder zur Verfügung. Gefördert wird die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten, wobei die Förderung auf 50 % der Bruttokosten sowie max. EUR 200,- pro Gerät begrenzt ist.
Als Ziel bleibt, die Anzahl der Reparaturen dieser Geräte in Österreich zu erhöhen. Die Förderaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich und enthält einige wesentliche Neuerungen in der Vorgehensweise:
1. Kund:innen müssen einen Reparaturbon beantragen, der dann drei Wochen gültig ist.
2. Kund:innen müssen zunächst die vollen Reparaturkosten begleichen und den Bon beim Partnerbetrieb abgeben.
3. Die Förderung wird anschließend direkt an die Kund:innen ausgeschüttet.
Eine vollständige Liste der förderungsfähigen Elektro- und Elektronikgeräte finden Sie unter: www.reparaturbonus.at/geraeteliste. Reparaturbons können beantragt werden, solange Budgetmittel verfügbar sind – spätestens jedoch bis zum 31.03.2026. Ein Bon kann pro Reparatur verwendet werden, und danach kann ein weiterer Bon für die Reparatur eines zusätzlichen Elektro- oder Elektronikgeräts genutzt werden.
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