Bestellungen bei den großen Online-Versandhändlern werden zunehmend nicht nur für private, sondern auch für betriebliche Zwecke getätigt. Aus unserer täglichen Erfahrung wissen wir, dass es dabei leider allzuoft zu einer fehlerhaften Ausstellung von Rechnungen kommt. Damit Sie nicht um Ihren Vorsteuerabzug gebracht werden, empfehlen wir Ihnen daher folgendes Vorgehen
Um private und betriebliche Einkäufe nicht durcheinander zu bringen, empfiehlt es sich ein eigenes Konto für Ihr Unternehmen beim jeweiligen Online-Einkaufsportal anzulegen. Durch diese strikte Trennung wird die richtige Verwendung der Firmenanschrift, jener Pflichtbestandteil, um die Betriebsausgabe geltend machen zu können, sichergestellt.
Erwerben Sie im EU-Onlinehandel Waren für Ihr Unternehmen, so müssen Sie auch Ihre UID-Nummer bekannt geben, um als Unternehmer:in identifiziert zu werden. Somit liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor und die Waren können ohne Umsatzsteuer innerhalb des EU-Raumes grenzüberschreitend an Sie verkauft werden. Wird keine UID-Nummer angegeben, werden die Rechnungen stets mit Vorsteuer ausgestellt. Diese Vorsteuer ist nicht abzugsfähig und wird für Ihr Unternehmen zu einem Kostenfaktor.
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