Zu Jahresbeginn noch heftig umstritten, blieb der Gewinnfreibetrag doch erhalten. Dadurch ist es für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften (Gewerbebetriebe, Freiberufler:innen, geschäftsführende Gesellschafter:innen, Gesellschafter:innen von Personengesellschaften) weiterhin möglich, bis zu 13 % des Gewinnes steuerfrei zu stellen.
Seit 2013 steht der Gewinnfreibetrag mit steigenden Gewinnen reduziert zu und beträgt:
Für alle Gewinne über EUR 580.000,00 steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu.
Der max. Gewinnfreibetrag beträgt somit EUR 45.350,00.
Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag kommen abnutzbare neue körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren (z. B. Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, LKW, EDV-Anlagen, Gebäudeinvestitionen) oder bestimmte Wertpapiere in Frage. Achtung: Seit 2014 sind als Wertpapiere nur mehr Wohnbauanleihen zulässig.
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