Zu Jahresbeginn noch heftig umstritten, blieb der Gewinnfreibetrag doch erhalten. Dadurch ist es fรผr natรผrliche Personen mit betrieblichen Einkรผnften (Gewerbebetriebe, FreiberuflerInnen, geschรคftsfรผhrende GesellschafterInnen, GesellschafterInnen von Personengesellschaften) weiterhin mรถglich, bis zu 13 % des Gewinnes steuerfrei zu stellen.
Seit 2013 steht der Gewinnfreibetrag mit steigenden Gewinnen reduziert zu und betrรคgt:
Fรผr alle Gewinne รผber EUR 580.000,00 steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu.
Der max. Gewinnfreibetrag betrรคgt somit EUR 45.350,00.
Fรผr den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag kommen abnutzbare neue kรถrperliche Wirtschaftsgรผter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren (z. B. Maschinen, Betriebs- und Geschรคftsausstattung, LKW, EDV-Anlagen, Gebรคudeinvestitionen) oder bestimmte Wertpapiere in Frage. Achtung: Seit 2014 sind als Wertpapiere nur mehr Wohnbauanleihen zulรคssig.
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