Einfach

großartige

Steuerberatung.

Schließen
Fachartikel

Neues zum Lohn- und Sozialdumping: Auslegungsbehelf im Mai 2015 veröffentlicht

Online seit 28. Mai 2015, Lesedauer: 1 Min.

Das seit 2011 geltende Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz (LSDB-G) wurde, wie mehrfach berichtet, mit Jahresbeginn auf alle Entgeltbestandteile ausgeweitet. Anfang Mai wurde vom Sozialministerium nun ein umfangreicher Auslegungsbehelf zur Novelle veröffentlicht (LSDB – Richtlinien 2015). Den Link zum Erlass finden Sie im Internet unter www.sozialministerium.at > Arbeit > Arbeitsrecht > Lohnkontrolle.

Eckpunkte dieses Erlasses sind u. a., dass grenzüberschreitende Schulungen nicht vom LSDB-G erfasst sind oder eine Bagatellgrenze von 10 % auf den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum festgelegt wurde. Bei mehreren Lohnzahlungsperioden übergreifender Unterentlohnung ist in Bezug auf die Ermittlung der 10 %-Grenze ein Schnitt vorzunehmen. Bis zu dieser Grenze wird eine festgestellte Unterentlohnung als gering eingestuft, wodurch einer Nachsichtregelung nichts entgegensteht.

Wir bemühen uns stets, Ihnen präzise und hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. 
War dieser Beitrag für Sie von Nutzen?
Schade, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.
Wir würden uns über Ihr Feedback zu dieser Information freuen.

Post Feedback

*“ zeigt erforderliche Felder an

Schön, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Wir würden uns über
die Weiterempfehlung dieser Information freuen.
426 Personen haben sich diesen Beitrag bereits angesehen.
13 Personen haben diesen Beitrag als nützlich bewertet.
Lernen Sie unser Team kennen

Über 100 Expert:innen, die garantiert Ihre Sprache sprechen.

Unser engagiertes Team steht für kompetente steuerliche Beratung am Puls der Zeit. Wir kümmern uns verlässlich um Ihre unternehmerischen Erfordernisse, unterstützen Sie auf Augenhöhe bei neuen Herausforderungen und sind gerne jederzeit persönlich für Sie da.
Lernen Sie unser Team kennen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Zurück zu den Informationen

Wir lesen gerne Bücher.

Zum Beispiel Ihre.

GRS Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung GmbH

Standort 

LINZ

Stockhofstraße 23
4020 Linz
TEL +43 732 / 60 40 90
MAIL linz@grs.at

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr

Standort 

STEYR

Stelzhamerstraße 14b
4400 Steyr
TEL +43 7252 / 572
MAIL steyr@grs.at

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Karte GRS