Das seit 2011 geltende Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz (LSDB-G) wurde, wie mehrfach berichtet, mit Jahresbeginn auf alle Entgeltbestandteile ausgeweitet. Anfang Mai wurde vom Sozialministerium nun ein umfangreicher Auslegungsbehelf zur Novelle veröffentlicht (LSDB – Richtlinien 2015). Den Link zum Erlass finden Sie im Internet unter www.sozialministerium.at > Arbeit > Arbeitsrecht > Lohnkontrolle.
Eckpunkte dieses Erlasses sind u. a., dass grenzüberschreitende Schulungen nicht vom LSDB-G erfasst sind oder eine Bagatellgrenze von 10 % auf den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum festgelegt wurde. Bei mehreren Lohnzahlungsperioden übergreifender Unterentlohnung ist in Bezug auf die Ermittlung der 10 %-Grenze ein Schnitt vorzunehmen. Bis zu dieser Grenze wird eine festgestellte Unterentlohnung als gering eingestuft, wodurch einer Nachsichtregelung nichts entgegensteht.
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