Einfach

großartige

Steuerberatung.

Schließen
Fachartikel

Neue Werbungskostenpauschale für Expatriates

Online seit 15. Mai 2015, Lesedauer: 1 Min.

Im Zuge der Steuerreform soll mit Beginn 2016 ein neues Werbungskostenpauschale für Expatriates eingeführt werden. Um den Expatstatus zu erlangen und Anspruch auf das Werbungskostenpauschale zu haben, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Man muss Dienstnehmer:in eines nicht in Österreich ansässigen Unternehmens sein.
  • Das Dienstverhältnis mit Dienstort in Österreich gilt für höchstes fünf Jahre.
  • Es gab keine Ansässigkeit in Österreich in den letzten zehn Jahren.
  • Der Wohnsitz im Ausland wird beibehalten.
  • Der Staat Österreich hat ein künftiges Besteuerungsrecht an den Inlandseinkünften.

Entsprechend der Neuregelung können 20 % der Bemessungsgrundlage, maximal jedoch EUR 2.500,- jährlich als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale erfolgt unmittelbar im Rahmen der Lohnverrechnung. Die Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung ist daher im Falle von Expatriates künftig vornehmlich auf jene Fälle begrenzt, bei denen nachweislich höhere Werbungskosten angefallen sind oder weitere Aufwendungen zum Abzug gebracht werden sollen.

Wir bemühen uns stets, Ihnen präzise und hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. War dieser Beitrag für Sie von Nutzen?
Schade, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.
Wir würden uns über Ihr Feedback zu dieser Information freuen.

Post Feedback

*“ zeigt erforderliche Felder an

Schön, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Wir würden uns über
die Weiterempfehlung dieser Information freuen.
570 Personen haben sich diesen Beitrag bereits angesehen.
28 Personen haben diesen Beitrag als nützlich bewertet.
Lernen Sie unser Team kennen

Über 100 Expert:innen, die garantiert Ihre Sprache sprechen.

Unser engagiertes Team steht für kompetente steuerliche Beratung am Puls der Zeit. Wir kümmern uns verlässlich um Ihre unternehmerischen Erfordernisse, unterstützen Sie auf Augenhöhe bei neuen Herausforderungen und sind gerne jederzeit persönlich für Sie da.
Lernen Sie unser Team kennen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Zurück zu den Informationen

Wir lesen gerne Bücher.

Zum Beispiel Ihre.

GRS Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung GmbH

Standort 

LINZ

Stockhofstraße 23
4020 Linz
TEL +43 732 / 60 40 90
MAIL linz@grs.at

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr

Standort 

STEYR

Stelzhamerstraße 14b
4400 Steyr
TEL +43 7252 / 572
MAIL steyr@grs.at

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Karte GRS