Im Zuge der Steuerreform soll mit Beginn 2016 ein neues Werbungskostenpauschale für Expatriates eingeführt werden. Um den Expatstatus zu erlangen und Anspruch auf das Werbungskostenpauschale zu haben, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Entsprechend der Neuregelung können 20 % der Bemessungsgrundlage, maximal jedoch EUR 2.500,- jährlich als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale erfolgt unmittelbar im Rahmen der Lohnverrechnung. Die Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung ist daher im Falle von Expatriates künftig vornehmlich auf jene Fälle begrenzt, bei denen nachweislich höhere Werbungskosten angefallen sind oder weitere Aufwendungen zum Abzug gebracht werden sollen.
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