Durch die Steuerreform 2015/16 wurde die Veränderung des begünstigten Umsatzsteuersatzes für einige Handelswaren und Dienstleistungen von 10 % auf 13 % vereinbart. Ausnahmen verkörpern hier nur der Ab-Hof-Verkauf von Wein sowie der Eintritt zu Sportveranstaltungen. Nachfolgende Tabelle schlüsselt diese Abänderung übersichtlich auf und unterscheidet dabei zugleich zwischen den beiden Inkrafttretungsterminen 1. Jänner und 1. Mai 2016.
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