Seit 1. Jänner 2008 haben DienstgeberInnen alle neu eintretenden DienstnehmerInnen (freie DienstnehmerInnen, geringfügig Beschäftigte, fallweise Beschäftigte und Lehrlinge) bereits vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anzumelden. Da der Arbeitsantritt jedoch bereits das vereinbarte Erscheinen am Arbeitsort ist und zu diesem Zeitpunkt oftmals noch nicht alle erforderlichen Anmeldedaten bekannt sind, muss in diesen Fällen von der Mindestangaben-Anmeldung (MAM) Gebrauch gemacht werden. Die bewährte ELDA-Mindestangaben-Erfassung ist seit kurzem nun auch als App verfügbar.
Eine Mindestangabenmeldung muss zumindest die Beitragskontonummer, den Namen der beschäftigten Person, ihr Geburtsdatum sowie den Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme enthalten. Innerhalb von 7 Tagen ab Versicherungsbeginn muss dann jedoch die vollständige Anmeldung nachgeholt werden. Bei fallweise Beschäftigten muss diese gesammelt hingegen bis zum 7. des Folgemonats erfolgen. Von den bisherigen Anmeldungsverfahren (Online-Formular im ELDA-Portal, Anruf unter der Servicenummer 05 7807 - 60 oder Versendung der Faxvorlage an die Nummer 05 7807 - 61) kann nach wie vor Gebrauch gemacht werden.
Seit Mitte Jänner 2017 steht die App der österreichischen Sozialversicherung im Apple App sowie im Google Play Store kostenlos zum Download bereit. Neben der raschen Erstellung von Anmeldungen können Stammdaten angelegt, bereits übermittelte Meldungen im Archiv abgerufen und Entwürfe angefertigt werden. Die automatische Meldebestätigung wird im Anschluss per E-Mail zugesandt.
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