Werden Zahlungen ins Ausland geleistet, so unterliegen diese Zahlungen in Österreich unter gewissen Voraussetzungen zwingend der Meldepflicht an das Finanzamt (§ 109b EStG). Diese Meldepflicht betrifft Zahlungen für:
Die Meldung kann nur unterbleiben, wenn bei Zahlungen an eine/n Leistungsempfänger:in der Betrag von EUR 100.000 nicht überschritten wird oder ein Steuerabzug nach § 99 EStG vorgenommen wurde sowie in allen Fällen, in denen die Zahlung an eine ausländische Körperschaft erfolgt, die einer mindestens 15 %igen Besteuerung im Ausland unterliegt.
Wird die Meldung rechtswidrig unterlassen, so stellt dies eine Finanzordnungswidrigkeit dar, für welche Geldstrafen von bis zu 10 % des mitzuteilenden Betrages (höchstens jedoch EUR 20.000,-) verhängt werden können.
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