Über die Gefahr einer Mehrfachversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung bei gleichzeitiger Ausübung einer Geschäftsführungsfunktion für mehrere Konzerngesellschaften haben wir kürzlich erst berichtet (siehe Artikel: Mehrfache Geschäftsführung im Konzern: Gefahr von Mehrfachversicherung auch ohne gesonderte Vergütung). Aufgrund aktueller Gesetzesänderungen können wir Ihnen nun ein erfreuliches Update zu diesem Thema geben.
Aufgrund einer Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH vom 7.09.2017, Ro 2014/08/0046) sollten Geschäftsführer:innen von Tochtergesellschaften - entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis - zusätzlich zur Sozialversicherungspflicht bei der Muttergesellschaft selbst dann sozialversicherungspflichtig sein, wenn sie kein gesondertes Entgelt für diese zusätzliche Aufgabe beziehen. Dabei war es nach Ansicht des VwGH auch irrelevant, ob das Entgelt für das Dienstverhältnis bei der Muttergesellschaft bereits die Höchstbeitragsgrundlage erreicht hat. Mögliche Auswege zur Vermeidung dieser Mehrfachversicherung haben wir Ihnen im oben verlinkten Artikel aufgezeigt.
Durch Änderung der entsprechenden Bestimmung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (§ 35 Abs 2 ASVG) wird nun klargestellt, dass bei konzerninterner Überlassung von Arbeitskräften ausschließlich die überlassende Gesellschaft als sozialversicherungsrechtlicher Dienstgeber anzusehen ist. Es kann daher - wie dies bereits in der Zeit vor oben erwähnter Rechtsprechung des VwGH herrschende Ansicht war - nur einen Dienstgeber geben. Die Gefahr der Mehrfachversicherung ist somit wieder gebannt, sofern der überlassene Geschäftsführer lediglich einen arbeitsrechtlichen Dienstgeber (einen Dienstvertrag) hat und dementsprechend nur ein Gehalt bezogen wird. Bei mehreren konzerninternen Dienstverträgen mit jeweils gesonderter Entlohnung besteht hingegen auch künftig – wie schon bisher – die Pflicht zur Mehrfachversicherung.
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen