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Krieg in der Ukraine, Inflation und steigende Zinsen: Auswirkungen auf die Berichterstattung

Online seit 7. November 2022, Lesedauer: 3 Min.

Spรคtestens seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine im Februar 2022 sind die tรคglichen Auswirkungen dieses Krieges omniprรคsent. Die wirtschaftlichen Auswirkungen treffen auch รถsterreichische Unternehmen in verschiedenem AusmaรŸ, wodurch an unterschiedlichen Stellen fรผr sie Berichtspflichten entstehen. Dasย Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat dazu im April 2022 eine Fachinformation verรถffentlicht, deren wichtigste Punkte wir fรผr Sie zusammengefasst haben.

Auswirkungen des Krieges: Einfluss auf die Bilanzierung

Fรผr Abschlรผsse mit Stichtag vor dem 24.02.2022 (31.12.; 31.01.) wurden die Geschehnisse in der Ukraine noch als wertbegrรผndend eingestuft, wodurch die Auswirkungen fรผr die Bilanz noch nicht zu berรผcksichtigen waren. Fรผr alle Abschlรผsse mit Stichtag nach dem 24.02.2022 stellt der Krieg aber ein werterhellendes Ereignis dar und muss in der Bewertung bereits berรผcksichtigt werden. Vor allem wird der Krieg einen Auslรถser fรผr die รœberprรผfung der Werthaltigkeit von Vermรถgensgegenstรคnden darstellen. Gegebenenfalls sind auch Rรผckstellungen zu berรผcksichtigen, wenn durch den Krieg Schรคden erwartet werden. Weitere Auswirkungen kรถnnten die starken Wechselkursschwankungen der im Konflikt verwickelten Wรคhrungen sein.

Jedenfalls mรผssen der Krieg in der Ukraine bei der Beurteilung der fรผr die Bilanzierung maรŸgeblichen Annahme der Unternehmensfortfรผhrung (โ€žgoing concernโ€œ) einbezogen werden. Dabei sindย auch die aktuellen Entwicklungen der Zinslandschaft und Unsicherheiten aufgrund der hohen Inflationย (bestehende Margen geraten unter Druck) zu berรผcksichtigen.

Berichterstattung im Anhang und Auswirkungen auf den Lagebericht

Im Anhang ist die Auswirkung des Ukraine-Krieges fรผr mittelgroรŸe und groรŸe GmbHs sowie fรผr alle AGs qualitativ und โ€“ wenn mรถglich โ€“ auch quantitativ darzustellen. Zu berรผcksichtigen ist weiters, dass wesentliche Unsicherheiten bei der Annahme der Unternehmensfortfรผhrung im Anhang immer verpflichtend zu erlรคutern sind.

Unternehmen, welche einenย Lagebericht verpflichtend zu erstellen haben, mรผssen in diesem jedenfalls auf die Auswirkungen des Ukraine-Krieges eingehen. Darรผber hinaus muss bei bestehen wesentlicher Unsicherheiten bei der Annahme der Unternehmensfortfรผhrung zusรคtzlich zum Anhang auch im Lagebericht informiert werden.

Unser Fazit:
Der Ukraine-Krieg trifft direkt oder indirekt fast alle Unternehmen. Vor allem bei prรผfungspflichtigen Unternehmen mรผssen daher entsprechende Angaben im Anhang und im Lagebericht gemacht werden. Fรผr Jahresabschlรผsse mit einem Stichtag ab dem 28.2.2022 flieรŸen die Ereignisse auch in die Bewertung der Bilanz ein. Darรผber hinaus kรถnnen steigende Inflation und Zinsen in wesentlichen Unsicherheiten bei der Annahme der Unternehmensfortfรผhrung resultieren.
Wir bemรผhen uns stets, Ihnen prรคzise und hilfreiche Informationen zur Verfรผgung zu stellen. 
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