Einfach

großartige

Steuerberatung.

Schließen
Fachartikel

Konzeptveränderung durch das RÄG 2014: Die Neuerungen bei den latenten Steuern

Online seit 31. März 2016, Lesedauer: 2 Min.

Bei latenten Steuern handelt es sich um verborgene zukünftige Steuervorteile (aktive latente Steuern) oder Steuerlasten (passive latente Steuern), die sich aufgrund der unterschiedlichen Bewertungen von Aktiva und Passiva innerhalb der Steuer- und Handelsbilanz ergeben. Durch das RÄG 2014 wurde deren Bilanzierung an die EU-Bilanzrichtlinie angepasst und das bisherige Timing-Konzept wurde aufgegeben. Man folgt nun dem international verbreiteteren Temporary-Konzept.

Wechsel vom Timing- zum Temporary-Konzept

Während durch das Timing-Konzept bislang nur die erfolgwirksamen Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz berücksichtigt wurden, finden durch die Anwendung des Temporary-Konzepts nun auch die erfolgsneutralen Differenzen Beachtung, sofern diese bei ihrer Auflösung (nicht jedoch bei ihrer Entstehung) zu einem Aufwand oder Ertrag führen. Dies führt dazu, dass die abgebildete Vermögensdarstellung innerhalb des Jahresabschlusses an Aussagekraft gewinnt.

Vorgehensweise bei der Bilanzierung / Darstellung in der Bilanz

Die aktiven und passiven latenten Steuern sind weiterhin zu saldieren. Ergibt sich ein passiver Überhang, so ist dieser in der Bilanz als Rückstellung aufzunehmen. Ein aktiver Überhang, der eine künftige Steuerentlastung bedeutet, ist nur bei mittelgroßen bis großen Kapitalgesellschaften iSd § 221 UGB verpflichtend in Ansatz zu bringen, für kleine Kapitalgesellschaften besteht hier weiterhin ein Ansatzwahlrecht.

 

Unser Fazit:
Durch das RÄG 2014 wird die Bilanzierung nach UGB im Bereich der latenten Steuern an die internationale Praxis angepasst. Zukünftig besteht nicht nur für passive latente Steuern eine Ansatzpflicht, sondern auch für aktive latente Steuern. Dadurch werden bereits in der Bilanz die künftigen Steuervorteile ausgewiesen, wodurch der Jahresabschluss an Aussagekraft gewinnt.
Wir bemühen uns stets, Ihnen präzise und hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. 
War dieser Beitrag für Sie von Nutzen?
Schade, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.
Wir würden uns über Ihr Feedback zu dieser Information freuen.

Post Feedback

*“ zeigt erforderliche Felder an

Schön, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Wir würden uns über
die Weiterempfehlung dieser Information freuen.
527 Personen haben sich diesen Beitrag bereits angesehen.
12 Personen haben diesen Beitrag als nützlich bewertet.
Lernen Sie unser Team kennen

Über 100 Expert:innen, die garantiert Ihre Sprache sprechen.

Unser engagiertes Team steht für kompetente steuerliche Beratung am Puls der Zeit. Wir kümmern uns verlässlich um Ihre unternehmerischen Erfordernisse, unterstützen Sie auf Augenhöhe bei neuen Herausforderungen und sind gerne jederzeit persönlich für Sie da.
Lernen Sie unser Team kennen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Zurück zu den Informationen

Wir lesen gerne Bücher.

Zum Beispiel Ihre.

GRS Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung GmbH

Standort 

LINZ

Stockhofstraße 23
4020 Linz
TEL +43 732 / 60 40 90
MAIL linz@grs.at

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr

Standort 

STEYR

Stelzhamerstraße 14b
4400 Steyr
TEL +43 7252 / 572
MAIL steyr@grs.at

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Karte GRS