Mit Ministerratsvortrag vom 25. Oktober 2016 wurde zur Stärkung der privaten Investitionen die Einführung einer Investitionszuwachsprämie angekündigt. Zwar ist die Einführung bereits mit 2017 geplant, einen entsprechenden Gesetzesentwurf gibt es derzeit jedoch noch nicht. Einige grundlegende Informationen können wir aber dennoch bereits an Sie weitergeben.
Eingeführt werden soll eine direkte Förderung des Investitionszuwachses. Die Förderung gilt dabei für Investitionen in neu angeschaffte, aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens. Davon werden insbesondere PKW und Grundstücke ausgenommen bleiben (Gebäude sollen hingegen begünstigt sein). Die Berechnung erfolgt aufgrund des Durchschnitts der jeweils neu aktivierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der drei vorangegangenen Jahre.
Der Investitionszuwachs im Gesamtausmaß von mindestens EUR 50.000,- und höchstens EUR 450.000,- für Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeiter:innen wird dabei 2017 und 2018 mit einer 15 %igen Prämie gefördert. Der Investitionszuwachs im Gesamtausmaß von mindestens EUR 100.000,- und höchstens EUR 750.000,- EUR für Unternehmen zwischen 49 und 250 Mitarbeiter wird hingegen 2017 und 2018 mit einer 10 %igen Prämie unterstützt.
Die Investitionszuwachsprämie soll als direkte Förderung vom Austria Wirtschaftsservice (aws) - der Förderbank des Bundes - vergeben werden. Nach ersten Informationen sind die entsprechenden aws-Richtlinien unter Abstimmung mit den zuständigen Ministerien derzeit in Ausarbeitung und sollen nach Fertigstellung auf der aws-Homepage abrufbar sein. Die Abwicklung der Investitionszuwachsprämie wird somit im Rahmen eines Förderantrages beim aws oder der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank durchgeführt.
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