Bis Ende Juni 2021 sprach man noch vom „Jobticket“, wenn Arbeitgeber:innen ihren Arbeitnehmer:innen (ausschließlich für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) eine Streckenkarte steuerfrei zur Verfügung gestellt haben. Seit dem 1. Juli 2021 wurde das Jobticket jedoch zum „Öffi-Ticket“ ausgeweitet, da seither auch Wochen-, Monats- und Jahreskarten eines öffentlichen Verkehrsmittels steuerfrei ersetzt werden können. Die Zuwendung von Fahrttickets für öffentliche Verkehrsmittel an Mitarbeiter:innen wurde dadurch wesentlich attraktiver gemacht.
Seit dem 1. Juli 2021 können von Arbeitgeber:innen die Kosten für längerfristig gültige Fahrttickets für ein Massenbeförderungsmittel (Wochen-, Monats- oder Jahreskarten; also nicht mehr nur Einzelfahrscheine oder Tageskarten) steuerfrei für Arbeitnehmer:innen übernommen werden, sofern das Ticket zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Damit die Steuerfreiheit zusteht, muss ein neuer bzw. verlängerter Ticketerwerb nach dem 30.06.2021 von dem/der jeweiligen Mitarbeiter:in mittels Vorlage der Rechnung nachgewiesen werden. Die Rechnung muss von den Arbeitgeber:innen als Nachweis dem Lohnkonto hinzugefügt werden. Bereits vor dem 01.07.2021 erworbene Tickets, die über den 30.06.2021 hinaus noch gültig sind, stellen bei Kostenersatz von Arbeitgeber:innen jedoch weiterhin einen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
Wie auch bisher darf es sich beim „Öffi-Ticket“ natürlich um keine Gehaltsumwandlung handeln. Das Ticket darf folglich nicht an Stelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder einer kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung bezahlt werden. Sehr wohl darf es aber als Incentive – also zusätzlich zur Entlohnung, auf die ein/e Arbeitnehmer:in Anspruch hat – steuerfrei gewährt werden. Ein arbeitsrechtlicher Anspruch von Arbeitnehmer:innen auf ein „Öffi-Ticket“ besteht jedoch nicht. Tragen Arbeitgeber:innen die Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte, so können Arbeitnehmer:innen nur für jene Strecken eine Pendlerpauschale beantragen, die nicht vom „Öffi-Ticket“ abgedeckt ist.
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