Erfolgreiche Unternehmen zeichnen sich meist durch eine sehr hohe Qualität und Geschwindigkeit in ihren Entscheidungen aus. Als Basis dienen oft unterjährige Zahlen aus dem Rechnungswesen und deren gute Aussagekraft über die aktuelle Entwicklung des Unternehmens.
Um die laufenden Zahlen aus dem Rechnungswesen aussagekräftig zu machen, nutzen zahlreiche Unternehmen die Möglichkeit auch unterjährig vereinfachte Abschlüsse anzufertigen. Die zeitnahe Erstellung von Quartals- oder Halbjahresabschlüssen ermöglicht eine rasche Reaktion auf veränderte Situationen. Wirtschaftliche Fehlentwicklungen und Erfolgspotenziale können somit frühzeitig erkannt bzw. genutzt werden.
Gesetzliche Verpflichtungen für die Erstellung eines Zwischenabschlusses gibt es in Österreich grundsätzlich nicht. Ein Unternehmen kann daher die Auswertungen frei gestalten und so unternehmensbezogene Schwerpunkte legen. Sobald die Auswertungen jedoch auch für Adressaten außerhalb des Unternehmens bestimmt sind (z. B. Bank), sollten die für den Jahresabschluss geltenden Rechtsgrundlagen eingehalten werden.
Ausgangspunkt für einen Zwischenabschluss ist die laufende Buchhaltung. Durch Berücksichtigung von Abschreibungen, Inventurwerten, Rückstellungen, usw. kann die Aussagekraft der Zahlen oftmals relativ rasch gesteigert werden. Nicht selten ergeben sich dann deutliche Abweichungen gegenüber der, aus der laufenden Buchhaltung stammenden, Saldenliste. Durch einen Zwischenabschluss werden solche Differenzen dem/der Unternehmer:in jedoch rechtzeitig vor Stichtagsende bewusst und es können vorausschauend auf den Jahresabschluss böse Überraschungen vermieden werden.
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