Mit dem steigenden Leitzins geht auch eine Erhöhung der Zinsen beim Finanzamt einher. Am 14.09.2023 hat das BMF nun wieder einen neuen Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen veröffentlicht. Aktuell gelten somit folgende Zinssätze:
Durch den hohen Zinssatz kommt es vor allem im Bereich der Anspruchszinsen schneller zur Überschreitung der EUR 50,- Bagatellgrenze. Die Anspruchszinsen beginnen am 01.10. des dem Veranlagungsjahr folgenden Jahres zu laufen (für 2022 ab 01.10.23) und werden mit der Veranlagung der Steuererklärung festgesetzt. Beispielsweise wird bei einer Nachzahlung von EUR 5.000,- die Zinsgrenze bereits am 02.12.2023 überschritten. Durch eine Anzahlung in entsprechender Höhe wird die Anspruchsverzinsung vorher gestoppt.
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