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EU-Whistleblower-Richtlinie und Hinweisgeber:innenschutz-Gesetz: Erste Hinweise zur (baldigen) Umsetzung

Online seit 10. November 2022, Lesedauer: 2 Min.

Bereits am 16. Dezember 2019 trat die EU-Richtlinie (EU) 2019/1937 in Kraft, mit dem Zielย Rechtssicherheit und Vertraulichkeit fรผr Hinweisgeber:innen (โ€žWhistleblowerโ€œ)ย zu schaffen, die betriebliche VerstรถรŸe gegen das Unionsrecht melden (mรถchten). Durch die Umsetzung auf Unternehmensebene sollen Missstรคnde aufgedeckt und unterbunden werden, ohne dass die meldenden Personen dafรผr zivil-, straf-, arbeits- oder verwaltungsrechtlich haftbar gemacht werden kรถnnen.

SchutzmaรŸnahmen fรผr Betroffene im Unternehmen

Geschรผtzt sind Hinweisgeber:innen im privaten und รถffentlichen Sektor, dieย VerstรถรŸe von รถffentlichem Interesse gegen das Unionsrecht melden oder offenlegen. Voraussetzung fรผr den Schutz ist, dass zum Meldezeitpunkt ausreichend Grund zur Annahme der Wahrheit der Information bestand. Diese Anforderung ist eine wichtige Schutzvorkehrung gegen bรถswillige oder missbrรคuchliche Meldungen, da sie gewรคhrleistet, dass Personen keinen Schutz erhalten, wenn sie zum Zeitpunkt der Meldung willentlich und wissentlich falsche oder irrefรผhrende Informationen gemeldet haben. Der Hinweisgeber:innenschutz soll dadurch gewรคhrt werden, dassย juristische Personen mit zumindest 50 Arbeitnehmer:innen verpflichtend werden, interne sowie externe Kanรคle und Verfahren fรผr anonyme Meldungen und FolgemaรŸnahmen einzurichten.

Aktueller Stand zur Umsetzung in ร–sterreich

Bereits seit 17. Dezember 2021 sollten die Europรคischen Mitgliedsstaaten die EU-Richtlinie national umgesetzt haben. Bis dato wurde in ร–sterreich jedoch noch kein Gesetz beschlossen. Als Begrรผndung wird die hohe Komplexitรคt der EU-Richtlinie angefรผhrt.ย Derzeit liegt der Gesetzesentwurf zum Hinweisgeber:innenschutz-Gesetz (HSchG) dem Bundesministerium fรผr Arbeit und Wirtschaft zur Verabschiedung vor, weshalb eventuell bereits in Kรผrze mit einem Inkrafttreten des Gesetzes zur rechnen ist. Bei VerstรถรŸen gegen das Hinweisgeber:innenschutz-Gesetz sollen Verwaltungsstrafen von bis zu EUR 20.000,- vorgesehen werden.

Unser Fazit:
Alle Meldungen von VerstรถรŸen mรผssen kรผnftig in den betroffenen Unternehmen dokumentiert und FolgemaรŸnahmen ergriffen werden. Dabei ist auf die Vertraulichkeit der Identitรคt der Hinweisgeber:innen zu achten, um diese vor etwaigen Folgen zu schรผtzen. Wir empfehlen rasch nach Gesetzwerdung ein internes Hinweisgeber:innensystem mit den entsprechenden Prozessen aufzusetzen.
Wir bemรผhen uns stets, Ihnen prรคzise und hilfreiche Informationen zur Verfรผgung zu stellen. 
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