Seit 1. Jรคnner 2015 hat der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) รผber FinanzOnline geรถffnet. Ziel des MOSS ist die Erleichterung des Meldewesens fรผr Anbieterinnen von Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und elektronischen Dienstleistungen, welches sich sonst aufgrund des Budgetbegleitgesetz 2014 komplizierter gestalten wรผrde.
Der EU-Umsatzsteuer-One-Stop-Shop MOSS ermรถglicht es den Anbieterinnen dieser Dienstleistungen, die nur in einem Mitgliedsstaat der EU ansรคssig sind (Ansรคssigkeitsstaat), ihre gesamte in der EU geschuldete Umsatzsteuer aus dem Geschรคft mit NichtunternehmerInnen (B2C) zu erklรคren und zu bezahlen. Dieses Verfahren mindert den Verwaltungsaufwand erheblich, da seit 1. Jรคnner 2015 der Umsatzsteuersatz des Empfรคngerortes zu verrechnen ist.
Ein Zugang zum MOSS kann seit 1. Oktober 2014 รผber das FinanzOnline- Portal beantragt werden. Mit Jahreswechsel steht diese Funktion nun zur Verfรผgung. Nach der Anmeldung kann der MOSS รผber das Menรผ โExtern/EU-Umsatzsteuer One Stop Shop โ MOSSโ aufgerufen werden. Mรถchten Sie sich von diesem Verfahren wieder abmelden, so ist dies bis 15 Tage vor einem Quartalsende zu beantragen, um bereits fรผr das nรคchste Quartal wirksam zu werden.
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