Seit 1. Jänner 2015 hat der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) über FinanzOnline geöffnet. Ziel des MOSS ist die Erleichterung des Meldewesens für Anbieterinnen von Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und elektronischen Dienstleistungen, welches sich sonst aufgrund des Budgetbegleitgesetz 2014 komplizierter gestalten würde.
Der EU-Umsatzsteuer-One-Stop-Shop MOSS ermöglicht es den Anbieter:innen dieser Dienstleistungen, die nur in einem Mitgliedsstaat der EU ansässig sind (Ansässigkeitsstaat), ihre gesamte in der EU geschuldete Umsatzsteuer aus dem Geschäft mit Nichtunternehmer:innen (B2C) zu erklären und zu bezahlen. Dieses Verfahren mindert den Verwaltungsaufwand erheblich, da seit 1. Jänner 2015 der Umsatzsteuersatz des Empfängerortes zu verrechnen ist.
Ein Zugang zum MOSS kann seit 1. Oktober 2014 über das FinanzOnline- Portal beantragt werden. Mit Jahreswechsel steht diese Funktion nun zur Verfügung. Nach der Anmeldung kann der MOSS über das Menü „Extern/EU-Umsatzsteuer One Stop Shop – MOSS“ aufgerufen werden. Möchten Sie sich von diesem Verfahren wieder abmelden, so ist dies bis 15 Tage vor einem Quartalsende zu beantragen, um bereits für das nächste Quartal wirksam zu werden.
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