Abgabenfrei sind freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der/die Arbeitgeber:in an nicht im Haushalt aufgenommene Arbeitnehmer:innen zur Verköstigung am Arbeitsplatz gewährt. Essensgutscheine (im Wert von EUR 4,40 pro Arbeitstag) waren bis dato jedoch nur abgabenfrei, wenn der Essensgutschein unmittelbar am Arbeitsplatz oder in einer nahe gelegenen Gaststätte eingelöst werden konnte.
Die bisherige Einschränkung auf eine „nahe gelegene Gaststätte“ war nach Ansicht des Gesetzgebers nicht mehr zeitgemäß, weshalb diese mit Wirkung 15. August 2015 ersatzlos gestrichen wurde. Sämtliche Essensgutscheine können seither - auch ohne örtliche Begrenzung - im Wert von EUR 4,40 pro Tag und Dienstnehmer:in abgabenfrei gewährt werden.
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