Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) hat in einer Aussendung vom 16.03.2020 ihre Mitglieder darüber in Kenntnis gesetzt, dass es vonseiten des Bundesministerium für Finanzen (BMF) – aufgrund der Coronakrise – zu einem Entgegenkommen im Prüfungs- und Kontrollbereich kommen wird.
Konkret wird auf den Beginn von Außenprüfungen, Nachschauen und Erhebungen durch die Finanzämter, die Finanzpolizei, die Zollämter oder des Prüfdienstes für lohnabhängige Abgaben und Beiträge verzichtet, sofern die betroffenen Unternehmen glaubhaft machen können, dass sie – aufgrund der Coronaviruskrise - die Prüfungstätigkeit nicht ausreichend unterstützen können. Zudem können aus demselben Grund bereits begonnene Amtshandlungen ausgesetzt werden. Ausnahmen davon bilden Prüfungen, die von Finanzstrafbehörden, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten beauftragt wurden sowie Kontrollen, die aufgrund von Anzeigen einen Verdacht auf rechtswidrige Verhaltensweisen von Abgabepflichten begründen.
Die Glaubhaftmachung der eigenen Betroffenheit kann dabei bspw. durch folgenden Formulierungsvorschlag erfolgen: „Ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche...) von den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt, dass ich derzeit nicht in der Lage bin, die entsprechenden Ressourcen für die Wahrnehmung der gesetzlichen Mitwirkungspflichten bereit zu stellen. Sollte diese Notsituation wegfallen, werde ich das der Abgabenbehörde mitteilen bzw. mit dem Prüfungs-/Kontrollorgan unverzüglich Kontakt aufnehmen."
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