Multiplikatorverfahren wurden bereits in der Vergangenheit zahlreich zur Plausibilisierung bzw. zur raschen Wertorientierung herangezogen. Grundsätzlich wird dabei der Unternehmenswert als potentieller Marktpreis mit einem von der gewählten Bezugsgröße abhängigen, branchenspezifischen Faktor, dem „Multiplikator“ ermittelt. Anerkannt sind u. a. Multiplikatoren für die Bezugsgrößen Umsatz, EBITDA, EBIT, EGT und Jahresüberschuss. Gewonnen werden die Multiplikatoren entweder aus der Marktkapitalisierung vergleichbarer börsennotierter Unternehmen (Börsenmultiplikatoren) oder aus Transaktionspreisen für vergleichbare Unternehmen (Transaktionsmultiplikatoren).
Aktuell wurde die Bedeutung der Multiplikatorverfahren durch das seit Juli 2014 anzuwendende Fachgutachten zur Unternehmensbewertung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder deutlich aufgewertet. Zwar wurden die Multiplikatorverfahren den anderen Bewertungsverfahren (Diskontierungsverfahren) nicht völlig gleichgestellt, doch sind sie nunmehr zur Plausibilisierung der Bewertungsergebnisse heranzuziehen. Bei Unternehmen mit einem Umsatz bis EUR 700.000,00 kann das Multiplikatorverfahren sogar als alleiniges Bewertungsverfahren angewendet werden.
Das Ergebnis der Bewertung ist hierbei je nach Bezugsgröße entweder der potentielle Marktpreis des Eigenkapitals oder der potentielle Marktpreis des Gesamtkapitals. Durch Abzug der Nettofinanzverbindlichkeiten vom potentiellen Marktpreis des Gesamtkapitals erhält man sodann den potentiellen Marktpreis des Eigenkapitals, welcher als Unternehmenswert anzusehen ist. Zu beachten ist, dass das Ergebnis bei der Anwendung des Multiplikatorverfahrens nicht ein exakter Unternehmenswert sondern die Darstellung der Einschätzung einer Wertbandbreite ist.
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