Einfach

großartige

Steuerberatung.

Schließen
Fachartikel

Ein absolutes Muss: Die Anmeldung vor Arbeitsantritt

Online seit 27. Oktober 2014, Lesedauer: 2 Min.

Arbeitgeber:innen haben jede von ihnen beschäftigte, nach dem ASVG in der Krankenversicherung pflichtversicherte, Person (voll- oder teilversichert) vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse anzumelden. In letzter Zeit stellen wir wieder eine verstärkte Kontrolltätigkeit hinsichtlich der rechtzeitigen Anmeldung von Arbeitnehmer:innen fest.

Arbeitsantritt ist schon das vereinbarte Erscheinen am Arbeitsort

Als Arbeitsantritt gilt jener Zeitpunkt, zu dem ein/e ArbeitnehmerIn vereinbarungsgemäß am Arbeitsort erscheint, da ab diesem Akt rechtlich bereits die Arbeitskraft zur Verfügung gestellt wird. Irrelevant ist, ob sogleich mit der konkreten Tätigkeit begonnen wird oder zunächst nur administrative Angelegenheiten erledigt werden (z. B. Aufnahme der für die Anmeldung erforderlichen Daten).

Typisches Verhalten der Praxis: Anmeldung erfolgt erst nach erscheinen am Arbeitsort

So hatte der Verwaltungsgerichtshof kürzlich einen Fall zu beurteilen, in dem ein neu eingestellter Arbeitnehmer vereinbarungsgemäß am ersten Arbeitstag um 8 Uhr am Arbeitsplatz erschienen ist. Mit der konkreten Tätigkeit laut Arbeitsvertrag wurde erst ca. zwei Stunden später begonnen, dazwischen wurden einige Formalitäten (u. a. die Anmeldung zur Sozialversicherung) vorgenommen. Da aus den Arbeitszeitaufzeichnungen ein Arbeitsbeginn vor Anmeldung festgestellt werden konnte, wurde bei einer späteren Kontrolle eine Meldeverletzung zu Recht festgestellt.

Unser Fazit:
Sicher vor Strafen ist man nur, wenn man bereits vorab alle Daten erhebt und vor dem Erscheinen neuer ArbeitnehmerInnen am Firmengelände die Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse durchführt. Wer zuwartet, ob die neuen MitarbeiterInnen tatsächlich zur Arbeit erscheinen, riskiert erhebliche Strafen.
Wir bemühen uns stets, Ihnen präzise und hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. 
War dieser Beitrag für Sie von Nutzen?
Schade, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.
Wir würden uns über Ihr Feedback zu dieser Information freuen.

Post Feedback

*“ zeigt erforderliche Felder an

Schön, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Wir würden uns über
die Weiterempfehlung dieser Information freuen.
470 Personen haben sich diesen Beitrag bereits angesehen.
12 Personen haben diesen Beitrag als nützlich bewertet.
Lernen Sie unser Team kennen

Über 100 Expert:innen, die garantiert Ihre Sprache sprechen.

Unser engagiertes Team steht für kompetente steuerliche Beratung am Puls der Zeit. Wir kümmern uns verlässlich um Ihre unternehmerischen Erfordernisse, unterstützen Sie auf Augenhöhe bei neuen Herausforderungen und sind gerne jederzeit persönlich für Sie da.
Lernen Sie unser Team kennen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Zurück zu den Informationen

Wir lesen gerne Bücher.

Zum Beispiel Ihre.

GRS Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung GmbH

Standort 

LINZ

Stockhofstraße 23
4020 Linz
TEL +43 732 / 60 40 90
MAIL linz@grs.at

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr

Standort 

STEYR

Stelzhamerstraße 14b
4400 Steyr
TEL +43 7252 / 572
MAIL steyr@grs.at

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Karte GRS