Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite der E-Card ersetzt seit 1. Juli 2015 den Auslandskrankenschein bei Auslandsreisen in EU-Mitgliedsstatten, in EWR-Staaten, in die Schweiz, nach Mazedonien, Serbien und Bosnien Herzegowina. Bei Reisen nach Serbien und Bosnien-Herzegowina ist es allerdings nicht möglich, mit der EKVK direkt bei Ärzten Leistungen zu beziehen.
Für diese beiden Staaten ist es zuvor nötig unter Vorlage der EKVK bei der lokalen Krankenkasse einen Behandlungsschein anzufordern, welcher dann als gültige Anspruchsbescheinigung gilt. Für Reisen nach Montenegro oder in die Türkei sind hingegen weiterhin Auslandskrankenscheine erforderlich.
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