Sommerzeit ist Ferienzeit und bietet somit für viele Jugendliche die Möglichkeit mit einem Ferialjob etwas Geld zu verdienen. Damit aus dem Verdienst keine Nachteile entstehen, gibt es vor allem zwei Punkte zu beachten.
Ein Ferialjob kann dazu führen, dass die für den Bezug der Familienbeihilfe geltende Verdienstgrenze überschritten wird. Diese beträgt aktuell EUR 10.000,- pro Kalenderjahr und setzt sich aus dem Bruttoverdienst ohne Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration und abzüglich den Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung, Werbungskosten, Sonderausgaben, etc. zusammen. Wird die Verdienstgrenze überschritten, muss jener Betrag, welcher die Verdienstgrenze übersteigt, zurückbezahlt werden. Wichtige Ausnahme: Bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres gelangt die Grenzregelung nicht zur Anwendung und es kann beliebig verdient werden.
Im Regelfall wird bei einem Ferialjob ein Dienstverhältnis vorliegen und es wird ein Bruttoentgelt zwischen Unternehmen und Jugendlichen vereinbart. In Folge ist der Betrieb dazu verpflichtet, laufend Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten und abzuführen. Beschäftigte Jugendliche haben keinerlei Verpflichtungen gegenüber Finanzamt oder Sozialversicherungsträger, erhalten dafür aber das nach Vornahme der Abzüge verbleibende Nettoentgelt. Ist der Ferialjob nur von kurzer Dauer und werden auch unterjährig keine oder nur geringe Einkünfte erzielt, ist es ratsam, im folgenden Kalenderjahr eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Da Dienstnehmer:innen in Österreich erst ab einem Jahreseinkommen von EUR 12.000,- steuerpflichtig sind, wird in der Regel die Lohnsteuer zum Teil oder zur Gänze rückerstattet werden.
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