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Fachartikel

Der BEPS-Aktionsplan der OECD: Maßnahmen gegen Steuererosion und Gewinnverschiebung

Online seit 15. Juni 2015, Lesedauer: 1 Min.

Am 19. Juli 2013 hat die OECD einen 15-Punkte-Aktionsplan unter der Bezeichnung BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) ins Leben gerufen. Denn Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen ins Ausland gelten als akutes Problem, welches nur gemeinschaftlich durch die Industriestaaten zu lösen ist. Am 5. Oktober 2015 wurden die Ergebnisse dieses Projektes nun veröffentlicht und stehen seither in der OECD-Internetbibliothek (www.oecd-ilibrary.org) zur Einsicht bereit.

Das BEPS-Projekt folgt drei grundsätzlichen Überzeugungen, deren Forderungen sich daher innerhalb sämtlicher Maßnahmen wiederfinden. Dabei handelt es sich, um die

  • Substanzbesteuerung (Gewinne sind dort zu besteuern, wo die wirtschaftlichen Aktivitäten ausgeübt werden und daher auch die Wertschöpfung liegt),
  • Schließung internationaler Steuerlücken (Schädliche Geschäftspraktiken wie hybride Gestaltungsmaßnahmen oder Gewinnverkürzungen durch Abzugsfähigkeit von Zinsen sind zu unterbinden), und
  • Steuerdatentransparenz (Erleichterung von Koordination und Informationsaustausch zwischen Steuerverwaltungen mittels vermehrter Transparenz sowie weiterführender Dokumentationspflichten).

Die Maßnahmen des OECD-Aktionsplans im Überblick

Aktion 1: Umgang mit den steuerlichen Herausforderungen des E-Commerce
Aktion 2: Neutralisierung der Effekte aus unterschiedlicher Einordnung hybrider Gestaltungen
Aktion 3: Verschärfung der Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung
Aktion 4: Begrenzung der Erosion der Bemessungsgrundlage durch Abzug von Zins- und sonstigen Finanzierungsaufwendungen
Aktion 5: Effektivere Bekämpfung steuerschädlicher Praktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz
Aktion 6: Verhinderung von Abkommensmissbrauch
Aktion 7: Verhinderung der künstlichen Vermeidung von Betriebsstätten
Aktion 8-10: Sicherstellung der Übereinstimmung zwischen Verrechnungspreisen und Wertschöpfung
Aktion 11: Entwicklung von Methoden zur Erfassung und Analyse von BEPS-Daten sowie Maßnahmen zur Umsetzung
Aktion 12: Verpflichtung von Steuerpflichtigen zur Offenlegung ihrer aggressiven Steuerplanungsmodelle
Aktion 13: Überprüfung der Vorschriften zur Verrechnungspreisdokumentation
Aktion 14: Effektivere Streitbeilegungsverfahren
Aktion 15: Entwicklung eines multilateralen Instruments

Unser Fazit:
Mit dem BEPS-Projekt sollen Steuereinkünfte gesichert, die Steuersouveränität gewährleistet und die Steuerfairness ins rechte Lot gerückt werden. Das Maßnahmenpaket des BEPS-Projektes verändert das internationale Steuerrecht somit fundamental. Von vermehrten Streitigkeiten, Doppelbesteuerungen und einem höheren administrativen Aufwand für international tätige Unternehmen ist auszugehen, weshalb wir den betreffenden Unternehmen eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dieser Thematik empfehlen. Wir halten Sie natürlich über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.
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