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Fachartikel

Ausweitung der KMU-Investitionszuwachsprämie: Antragstellung nun auch für Freiberufler möglich

Online seit 3. April 2017, Lesedauer: 2 Min.

Mit Anfang 2017 wurden erste Informationen zur neuen KMU-Investitionszuwachsprämie auf der Website der aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) veröffentlicht und seit diesem Zeitpunkt konnte die neue Fördermaßnahme auch (noch vor Ergehen detaillierter Richtlinien) bereits von Unternehmen beantragt werden. Seit der Erstveröffentlichung wurden laufend weitere Konkretisierungen und Erweiterun­gen des Förderprogramms vorgenommen (siehe auch: Investitionsförderung seit März 2017 auch für Großunternehmen: Update zu den beiden Investitionszuwachsprämien des aws). Eine erneute Überarbeitung der bestehenden Richtlinie hat nun mit 31. März 2017 den Kreis der Förderungsnehmer:innen auf alle Freien Berufe ausgedehnt.

Persönliche Voraussetzungen enthalten nun die Freien Berufe

In der aktualisierten Richtlinie für die KMU-Investitionszuwachsprämie vom 7. März 2017 in der Fassung vom 31. März 2017, werden nun als mögliche Förderungswerber die verkammerten und nicht verkammerten Freien Berufe angeführt (Punkt 3.1. auf Seite 3). Seit der Veröffentlichung dieser Änderung können diese Berufsgruppen folglich ein Förderungsansuchen einbringen.

Ergänzung um weitere nicht förderbare Branchen

Unter Punkt 3.2. der Richtlinie waren schon bislang jene Branchen und Projekte ange­führt, die explizit nicht gefördert werden. Dazu zählen bspw. alle Unternehmen, die nicht drei Jahresabschlüsse über zwölf Monate umfassende Wirtschaftsjahre für die Berechnung der neu aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosen des abnutzba­ren Anlagevermögens heranziehen können, sowie gemeinnützige Vereine, Banken und Versicherungen oder Fischereibetriebe und Landwirte.

Klargestellt wurde nun, dass auch der Verkehrssektor und damit verbundene Infrastrukturen, die Erzeugung und Verteilung von Energie samt Energieinfrastrukturen sowie die Verlagerung von Tätigkeiten zwischen Mitgliedstaaten innerhalb des Europäischen Wirt­schaftsraums, nicht gefördert werden und eine Beantragung des Zuschusses in diesen Unternehmensbereichen daher keine Aussicht auf Erfolg hat.

Unser Tipp:
Sollten Sie in diesem oder im nächsten Jahr eine größere Investition planen, so empfehlen wir Ihnen die rasche Durchsicht der Dokumente im Downloadbereich der KMU-Investitionszuwachsprämie auf der Website der aws. Gerne unterstüt­zen wir Sie bei der Ermittlung der Förderwürdigkeit Ihres Investitionsprojektes.
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